zu erheben. Da dieſelben aber vom Parlament immer nur auf ein Jahr bewilligt werden, ſo iſt deſſen alljähr—
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Abſchwörungseid. Für die Quäker und ſeit 1829 für die Ka⸗ tholiken ſind beſondere Formeln feſtgeſetzt. Der Lehnseid iſt
liche Berufung nothwendig, obgleich ſie durch kein Geſetz
geboten iſt.
Die Eröffnung wie die Schließung jeder Parlaments⸗ ſitzung geſchieht durch den Souverän in Perſon oder durch einen Beauftragten. Im erſteren Falle begibt ſich die Königin in den Saal des Oberhauſes, an deſſen Schran⸗ ken die Gemeinen berufen werden und hier ſtehend die Rede anhören, welche die wichtigſten Dinge aufführt, mit denen ſich das Parlament zu beſchäftigen haben wird. Die königliche Rede wird von jedem Hauſe durch eine Adreſſe beantwortet; es iſt aber eine feſtſtehende Sitte, daß jedes Haus, wenn auch nur pro forma, irgend eine Bill(Geſetzvorſchlag) lieſt, bevor die Adreſſe berathen wird. Es ſoll dadurch das Recht gewahrt werden, ſich auch mit ſolchen Gegenſtänden zu beſchäftigen, die nicht durch die Krone eigens zur Erwägung dargeboten ſind.
Der Vorſitzende im Oberhaus iſt unwandelbar der Lordkanzler, der ſomit Peer und zum Sitz im Oberhaus berechtigt ſein muß. Das Unterhaus wählt ſich einen „Sprecher“ für ſeine ganze Dauer, noch bevor die könig⸗ liche Eröffnungsrede geſprochen iſt. Gewöhnlich ſchlägt der miniſterielle Leiter des Unterhauſes einen Candidaten vor; je nachdem Gegenvorſchläge gemacht werden, erfolgt eine kürzere oder längere Debatte und endlich die Wahl. Der Gewählte wird an ſeinen Sitz geführt und dankt; hierauf wird das Scepter(mace), das alte Symbol der Autorität des Unterhauſes, auf den Tiſch gelegt; dadurch wird die Eröffnung der Berathungen angezeigt. Der Sprecher bedarf indeſſen der königlichen Beſtätigung, die freilich nie verſagt wird. Am Tag nach der Wahl begibt ſich der Sprecher, von den Gemeinen begleitet, an die Schranken des Oberhauſes und gibt dem Lordkanzler die Erklärung ab, daß die Gemeinen kraft ihres unzweifel⸗ haften Rechts und Privilegs ihn zum Sprecher gewählt und daß er die Beſtätigung der Krone nachſuche, die ſofort durch den Lordkanzler ertheilt wird. Es iſt bemerkens⸗ werth, daß das engliſche Unterhaus, das doch bereits eine ziemliche Reihe von Jahrhunderten beſteht, bis heute mit einem Sprecher ausgekommen iſt, während auf dem Continent die parlamentariſchen Verſammlungen ihr ziem⸗ lich bedeutungsloſes Daſein ohne einige Vicepräſidenten nicht aufrecht erhalten zu können glauben. Der Sprecher des engliſchen Unterhauſes hat keinen Stellvertreter und kann keinen ernennen. Sitzung iſt unerläßlich. die Sitzungen ſofort eingeſtellt werden, denn nur im Fall ſeines Todes oder ſeiner Verzichtleiſtung findet eine neue Wahl Statt. Im Oberhaus kann für den Fall der Abweſen⸗ heit des Lordkanzlers ein andrer Sprecher von der Königin, nöthigenfalls auch von den Peers ſelbſt ernannt werden.
Die Mitglieder des Ober⸗ und Unterhauſes haben drei Eide zu leiſten: den Lehnseid, den Suprematseid und den
Seine perſönliche Anweſenheit in jeder Würde er erkranken, ſo müßten
eine einfache Verpflichtung zur Treue gegen die Königin. Der Suprematseid iſt eine Abſchwörung der Lehre, daß vom Papſt excommunicirte oder für abgeſetzt erklärte Fürſten ermordet oder verjagt werden können und eine Erklärung, daß keine fremde Perſon und kein fremder Staat in Eng⸗ land irgend eine Gerichtsbarkeit, Gewalt, Hoheit, Vorrang oder Anſehen kirchlicher oder geiſtlicher Art habe oder haben dürfe. Der Abſchwörungseid erklärt die Königin als ge⸗ ſetzliche und rechtmäßige Königin über England, ſpricht den Nachkommen des Prätendenten(Stuart) das Recht auf die Krone ab, verſpricht Treue der Königin, ſie gegen Verrath und Verſchwörung zu vertheidigen, dieſe zu ent⸗ decken und die Kronerbfolge gegen die Nachkommen des Prätendenten und Andere aufrecht zu erhalten. Der letztere Eid wird„auf die wahre Treue eines Chriſten“ geleiſtet, und da dieſe Worte durch richterlichen Ausſpruch als ein weſentlicher Theil des Eides erklärt ſind, ſo wer⸗ den dadurch die Juden nothwendig vom Parlament aus⸗ geſchloſſen, obwohl der Nachdruck des Eides lediglich auf der Aufrechthaltung der feſtgeſetzten Thronfolge beruht. Der den Katholiken abgenommene Eid iſt im Grund noch beſtimmter und bindender. Sie müſſen ausdrücklich die Lehre abſchwören, daß der Papſt weltliche oder bürgerliche Gerichtsbarkeit u. ſ. w. in England habe oder haben dürfe, die Einziehung der ehemaligen Kirchengüter nicht bloß an⸗ erkennen, ſondern ſich förmlich zur Vertheidigung der durch dieſe Einziehung begründeten Eigenthumsverhältniſſe ver⸗ pflichten und verſprechen, daß ſie die proteſtantiſche Religion und die proteſtantiſche Regierung im vereinigten Königreiche in keiner Weiſe ſchwächen wollen. Es iſt dieß, beiläufig ge⸗ ſagt, ein Eid, den ein eifriger Katholik niemals halten wird, ſomit auch nicht ſchwören ſollte. Für die Quäker, welche ſich in ihrem Gewiſſen gebunden erachten keinen Eid zu ſchwören, iſt eine einfache Verſicherungsformel feſtgeſetzt.
In beiden Häuſern iſt es herkömmlich, daß diejenigen Mitglieder, welche das jeweilige Miniſterium gewöhnlich unterſtützen, rechts vom Sprecher Platz nehmen, die Oppo⸗ ſition links. Dieſe Sitte iſt bekanntlich in die parlamen⸗ tariſchen Gebräuche und Ausdrücke der ganzen Welt übergegangen.
Die Anweſenheit der Mitglieder in den Sitzungen iſt in gewöhnlichen Fällen nicht geboten; doch kann in jedem Haus ein Namensaufruf erfolgen und die fehlenden kön⸗ nen um Geld oder mit Gefängniß beſtraft werden. Das Oberhaus kann übrigens berathen und beſchließen, wenn
auch nur drei Mitglieder anweſend ſind; im Unterhaus
müſſen wenigſtens 40 Mitglieder zugegen ſein.
Nach dieſen Bemerkungen über die Eröffnung der Parlamentsſitzungen und die, damit zuſammenhängenden Gebräuche werfen wir einen Blick auf die Zuſammen⸗ ſetzung und die Thätigkeit beider Häuſer.
(Ein zweiter Artiket folgt demnächſt.)
Das Inſelreich Japan. Eine Federzeichnung von A. W. Grube.
Wie es den Engländern gelungen iſt, den Chineſen fünf Freihäfen(Canton, Amoy, Fuchowfu, Ningpo und
von der Seeſeite her das Reich verſchloſſen gehalten wer⸗ den ſollte, zu ſprengen: ſo gebührt neuerdings den Ver⸗
Shanghai) abzuzwingen und ſo die Kette, womit auch einigten Staaten Nordamerikas das Verdienſt, die


