128 Erinnerungen
ſollte, damit das Kind, das bald aus dem Starrkrampf, in dem es ſich befinde, erwachen werde, nichts davon merke, wie nahe es der Beerdigung geweſen ſei. Dies ge ſchah, und zwei Stunden ſpäter ſchlug das Kind die Augen auf, und war ſo munter und geſund, daß die beglückten Eltern ſofort alle Kinder aus dem Dorfe zu ſammenholten und mit dieſen den zweiten Geburtstag ihres Kindes feierten.
Die ſiameſiſchen Geſandten, welche gegenwärtig in Paris weilen, hatten dieſer T auch den Wunſch, eines der öffentlichen Spitäler zu ehen. Man führte ſie in das Spital Lariboiſere. Der Direktor und dir ſonſti gen Spitalbeamten empfingen die ſiameſiſchen Excellenzen auf das Feierlichſte und geleiteten ſie zuvörderſt in die Spitals⸗Apotheke. Allein der Geruch daſelbſt ſchien auf die aſiatiſchen Geruchswerkzeuge durchaus keinen ange nehmen Eindruck zu machen. Die Geſandten verzogen die Geſichter, hielten ſich die Naſen zu und weigerten ſich den Beſuch in das Innere des Hauſes fortzuſetzen. Ohne ſich weiter um ihre Begleitung zu kümmern, nahmen ſie Reißaus.
Der Stephausthurm in Wien ſoll bei der jetzigen Reſtauration um 18 Fuß erhöht werden, wodurch er die Höhe von 443 Fuß erreichen würde. Er würde dann den Straßburger Münſter um 6 Fuß überragen und das höchſte Bauwerk in Europa ſein
Bei Schwarzkoſteletz in Böhmen iſt am 13. Juli der Fall eines tödtlichen Schlangenbiſſes vorgekommen. Eine Tagelöhnerin, die barfuß durch den dortigen Thier garten ging, wurde von einer Kreuzotter in die große Zehe geſtochen und verſchied, obgleich ärztliche Hilfe ſchnell zur Hand war, binnen zwölf Stunden in Folge des Biſſes.
Da jetzt ſo viel von Verbeſſerung der Lage der baier. Schullehrer die Rede iſt, erinnern wir an das groß artige Beiſpiel des Biſchofs von Veßprim, Johann Ra nolder, welcher ſchon im Jahre 1857 jährl. 38.000 Gul den zur Aufbeſſerung der Gehalte mangelhaft ausgeſtat teter Pfarreien und Volksſchullehrerſtellen ſeiner Diöceſe ausſetzte. Das hat dieſem Wackern wohl ſeitdem kaum ein Privatmann, geſchweige eine Regierung nachgemacht
Eine ſchanderhafte That wird aus der Tilſiter Niederung berichtet. Im Kawohler Walde ſoll nämlich ein Knabe von ſechs bis acht Jahren an einen Baum ge nagelt gefunden worden ſein. Quer am Baumſtamme ſoll ein Brett genagelt geweſen ſein und ſo die Form eines Kreuzes gebildet haben. An dieſem Brette ſollen die Hände des Knaben, am Baumſtamme aber die Füße angenagelt geweſen ſein.
In Lautenburg(W. Preußen) hat ſich ein eigener Fall von Trigamie zugetragen. Ein dort äßiger Ger ber, moſaiſchen Glaubens, der in einem Orte in Polen eine Frau und drei Kinder zurückgelaſſen hatte, verheira tete ſich in Lautenburg zum zweiten Male, worauf er nach Amerika reiſen wollte. Seine Frau weigerte ſich anfangs, ihm zu folgen; in Straßburg jedoch, wohin ſie ihn begleitete, änderte ſie ihren Entſchluß und wollte nur nach Lautenburg zurückkehren, um dort befindliche Sachen zu holen. Unterdeſſen ſetzte ihr„ungetreuer Herr Gatte die Reiſe fort und ließ ſich in Graudenz eine dritte Frau ein Mädchen aus Tarpen— antrauen, mit der er wohl gemuth nach Amerika ſegelte.
Der Kaiſer der Franzoſen läßt die Tuilerien umbauen. Der Spaß wird 40 Millionen Franes koſten die natürlich aus der Staatskaſſe genommen werden.
„Die Damen von Troaja, einer nordamerikaniſchen Stadt, haben etwas Neues auf ihren Märkten erfunden. Eine Anzahl hübſcher Mädchen ſetzt ſich hin und erlaubt Herren, ſie zu küſſen, 12 ½ Cen⸗ S
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für den Kuß. Ein Mädchen brachte 62 Dollars an einem Abende zuſamme
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Flluſtrirte Blätter für Ernſt und Humor.
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und ein Herr verausgabte 11 Dollars. Das Geld iſt für die im Felde Kämpfenden beſtimmt.
Der türkiſche Polizeiminiſter hat ſich zur Ver⸗ öffentlichung eines Reglements über das Verhalten auf den öffentlichen Promenaden Konſtantinopels veranlaßt geſehen. Für die Benutzung der Promenaden und einiger öffentlichen Lokalitäten ſind gewiſſe Tage für die Frauen, andere für die Männer beſtimmt. Ein beſcheidenes und anſtändiges Benehmen wird anempfohlen. Jene, welche dem Reglement zuwiderhandeln, werden mit Geld⸗ und Ge⸗ fängnißſtrafe bedroht.
Erzwungener Vatermord. Ein Vorfall macht in Roſenberg(Weſtpreußen) viel von ſich reden. Vor Kurzem beauftragte der Exekutor St. ſeinen neunjährigen Sohn, mit einem Zündhölzchen das Pulver auf der Pfanne eines von ihm geladenen Karabiners, an dem der Hahn fehlte, anzuzünden. Der Knabe weigerte ſich, zu gehorchen, und erſt nach wiederholten, durch Mißhandlungen verſchärften Befehlen befolgte er den Auftrag. Das Pulver blitzt von der Pfanne und verbrennt des Knaben Hand. Der Vater ſchüttet friſches Pulver auf und erneuert, den Lauf auf ſeinen Mund gerichtet, energiſch ſein Verlangen. Der wie derholte Widerſtand ſeines Sohnes wird wiederum durch Mißhandlung bewältigt. Mit blutiger Wange und zit⸗ ternder Hand ſteckt dieſer das Pulver wiederum in Brand, und der Exekutor liegt im Blute. Er war ein ordentli⸗ cher und pflichttreuer Mann. Eiferſucht ſoll das Motiv zu dieſem eigenthümlichen Selbſtmorde geweſen ſein.
Ein Vatermörder. Am 4. Juli wurde in Erfurt Johan Karl Sigleur aus Gethles wegen Vatermordes von den Geſchworenen für ſchuldig erkannt und vom Gerichts hofe zum Tode verurtheilt. Am frühen Morgen des 1. März wurde auf der von Rappelsdorf nach Gethles im Kreiſe Schleuſingen führenden Straße die Leiche des Schul⸗ lehrers Franz Sigleur aus Gethles gefunden. Am Halſe
zeigte ſich eine weit klaffende Wunde, aus der ſich eine bedeutende Menge Blut auf die Kleider und auf den Erdboden ergoſſen hatte. Fußſpuren, welche zu beiden Seiten des Weges und an der Stelle, wo die Leiche lag,
ſich zeigten und regelmäßig hin und wieder liefen, ſetzten ſich weit fort bis nach einer Anhöhe, der ſogenannten Melchiorsleite, wo ſie ſich im Walde verloren. Den Blut⸗ ſpuren folgend, fand man im Fiſchbacher Thale in einem Gartenhäuschen den 27 Jahre alten Sohn des Lehrers Sigleur in ſeinem Blute am Fußboden ſitzend, mit ge⸗ öffneten Pulsadern, und bei ihm ein Holzkäſtchen mit einem blutigen Raſirmeſſer. Der Angeklagte, Johann Karl Sigleur, iſt geſtändig, in der Nacht zum 1. März d. J. ſeinen Vater vorſätzlich mit dieſem bei ihm vorge⸗ fundenen Raſirmeſſer in den Hals geſchnitten zu haben. Während der Angeklagte in der Vorunterſuchung ein um⸗ faſſendes Geſtändniß abgelegt hatte, zog er vor den Ge⸗ ſchworenen den zweiten Theil ſeines Geſtändniſſes, die vorherige Ueberlegung, zurück. Schon ſeit Jahren lebte er mit ſeinem Vater in Feindſchaft deßwegen, weil dieſer ſeine verſtorbene Mutter mit einem ehrenrührigen Namen belegt und ihn ſelbſt einen Baſtard genannt, ihm auch den Lebensunterhalt verweigert und, wenn er ſich denſel⸗ ben genommen, des Diebſtahles beſchuldigt und mit der Anzeige bedroht habe. Das war das Motiv, daß er ſchließlich den Mordentſchluß faßte, den er zur Ausfüh⸗ rung brachte.
Das Amtsblatt der„Wiener Ztg.“ macht die Erledigung mehrerer namhaften Familienſtiftungen bekannt, bei denen die Klauſel vorkommt:„Tabakraucher ſind nach dem ausdrücklichen Willen des Stifters von jedem Bezuge ausgeſchloſſen.“ Der Stifter iſt der am 28. December 1851 in Wien verſtorbene k. k. Miniſterial Koncipiſt Joſef Frinder. Er hat die Stiftung zu Gunſten der ehelichen Nachkommen ſeiner Geſchwiſter gegründet.
Redigirt unker Verantwortlichkeit des Verlegers.— Papier und Druͤck des art.⸗typ. Inſtituts von Carl Bellmann in Prag.


