238 Novellen⸗Zeitung.
wurden nicht geduldet. Ein Geiſt beſeelte ſie, hielt ſie Alle zuſammen: der Geiſt wahrer Kunſt, und der Größte unter ihnen fühlte, geleitet und gemäßigt von der Meiſterhand eines Goethe und Schiller, ſich erhoben in dem Bewußtſein, Theil eines großen Ganzen zu ſein, dem er ſich ſtolz⸗beſcheiden unterordnete. 6.
Non der Criminaljuſtiz aus dem vorigen Jahrhundert.
Klemm ſpricht in ſeinen Culturbriefen über viele ältere zum Theil ſchon in Vergeſſenheit gerathene Juſtitutionen des bürgerlichen Lebens und kommt dabei auch auf die Här⸗ ten, die in der Rechtspflege herrſchend waren. Ein Rückblick darauf zeigt den milderen Geiſt der neueren Zeit recht deut⸗ lich. Jene Härten, ſagt der Autor, verloren ſich nach und nach im erſten Drittel unſeres Säculums und es begann auch in die Juſtiz ein anderer Geiſt einzudringen, und die Sagen von geheimen Hinrichtungen, von der eiſernen Jung⸗ frau auf der Dresdener Jungfernbaſtei*) traten allgemach in den Hintergrund. Allerdings war von unſrer jetzigen öffent⸗ lichen Juſtiz durchaus noch keine Rede.
Oeffentlich vollzogen wurde nur die Todesſtrafe und die Ausſtellung am Pranger.
Der Pranger aberwar ein altarartiger ſteinerner, 3 bis 4 Fuß hoher Anbau, über welchem in angemeſſener Höhe ein oder zwei eiſerne Halsbänder an kurzer Kette in der Mauer befeſtigt waren. Der Pranger war gemeiniglich neben der Rathhausthür an der Außenſeite angebracht. Der Delinquent ward auf den Steintiſch geſtellt, das Halsband ihm angelegt und er ſo dem verſammelten Publicum zur Schau auf eine halbe oder ganze Stunde dargeſtellt. Das Publicum gehörte der niedrigſten Volksclaſſe an und vor Allen war das weib⸗ lichſte Geſchlecht am zahlreichſten vertreten; Gaſſenkinder und gemeine Weiber verhöhnten den Ausgeſtellten mit Schimpfreden, bewarfen ihn mit faulem Obſt und anderem Unrath und die beigeſtellten Wächter wehrten nur Steinwür⸗ fen und andern Gewaltthätigkeiten.
Die Ausſtellung am Pranger war eine Ehrloserklärung und traf liederliche Weibsbilder, Gauner, Spitzbuben; ihr folgte gemeiniglich Abführung in's Zuchthaus. Die Aus⸗ ſtellung am Pranger fand in der Zeit von 11—12 Uhr ſtatt. In der erſten Hälfte der zwanziger Jahre ward in einer Stadt Sachſens ein reicher Kaufmann wegen böswilligen Bankerotts vor ſeiner Abführung in's Zuchthaus eine Stunde lang am Rathhaus auf dem Pranger ausgeſtellt.
In der erſten Hälfte des vorigen Jahrhunderts waren öffentliche Auspeitſchungen, Staupenſchlag, die der Landes⸗ verweiſung vorausgingen, noch an der Tagesordnung. Vor fünfzig Jahren wurden Landſtreicher, kleine Spitzbuben u. a. leichte Verbrecher von Rechtswegen vom Amtsfrohn abge⸗ prügelt.
In Dreͤsden ſah man noch vor dreißig Jahren die Bau⸗ gefangenen durch die Straßen zur Arbeit führen; einige tru⸗ gen ein eiſernes Halsband, von dem aus an einem eiſernen Bügel, der hornartig über den Kopf ragte, eine F-= tönende Schelle hing; alle hatten eiſerne Ringe an einem Fuß und
einem Handgelenk, die mit Ketten verbunden waren. Einige mußten einen ſchweren Holzklotz, der mit Ketten an die Fuß⸗ ſchellen befeſtigt war, tragen. Es waren ſchwere Verbrecher, die zu lebenslänglicher Gefangenſchaft verdammt waren.
*) Es gab auch eine ſolche mater dolorosa in andern Städten,
Die Todesſtrafe, deren Rechtmäßigkeit bereits Beccaria
in Zweifel geſtellt hatte, wurde ſtets öffentlich vollzogen, ſie
war entweder blutig oder unblutig.
Die einfachſte war die Aufknüpfung an dem Galgen. Einen Galgen aber beſaß jede mit Mauern und Thoren ver⸗ ſehene Stadt auf einem wo möglich erhabenen freien Platze vor einem der Thore. Er beſtand in einer etwa bis 8 Fuß hohen Ringmauer mit Eingangsthür, auf der Mauer erhoben ſich drei Steinpfeiler von 6 bis 7 Fuß Höhe, die mit einander durch Querbalken verbunden waren, an dieſe wurden die Verbrecher, namentlich Räuber, berüchtigte Diebe, an einem Strick aus Hanf um den Hals angehängt. Im 17. und in der erſten Hälfte des vorigen Jahrhunderts wurden in Dresden in manchem Jahre 3 bis 4 Leute gehängt. Dieſe Galgen verriethen ſtets dem Reiſenden, daß er ſich in der Nähe einer Stadt befand. Die Erbauung und Einweihung derſelben war mit beſonderen Ceremonien verbunden. In Sachſen iſt meines Wiſſens im Laufe dieſes Jahrhunderts keine Hinrichtung durch den Strang vorgenommen worden. Die letzten Galgen verſchwanden aber erſt in den dreißiger Jahren. Viele Hügel tragen von ihnen den Namen Galgen⸗ berg.
Die Hinrichtung durch die Flammen ſtand auf Hexerei und böswilliger Brandſtiftung. Die letzte Hinrichtung eines Brandſtifters fand in den achtziger Jahren des vorigen Jahr⸗ hunderts ſtatt. Der Kurfürſt hatte verordnet, daß dem Delinquenten ein Säckchen mit Schießpulver auf der Bruſt befeſtigt werde, um ſeine Qualen raſcher zu beendigen.
Kindesmörderinnen wurden noch zu Anfang des vori⸗ gen Jahrhunderts mit einem Hund, einem Hahn und einer Schlange in einen Sack geſteckt und von einer Brücke in den Fluß geworfen und erſäuft. Die Chroniken des 16. und 17. Jahrhunderts erwähnen oft dieſer⸗Strafe.
Die grauſamſte Todesſtrafe war wohl die durch das Rad; in Sachſen iſt ſie im Laufe dieſes Jahrhunderts nicht mehr angewendet worden, wenigſtens nicht an lebenden Ver⸗ brechern.
Die Hinrichtungen durch das Schwert wurden in der Regel auf dem Markte der Stadt vollzogen. Zu dieſem Zweck ward in der Nacht vor der Hinrichtung das Blutgerüſt, das Schaffot, aus neuen Balken und Bretern aufgebaut. Es war 6 bis 8 Fuß hoch, viereckig und 6 bis 8 Ellen breit und lang. Von außen führte eine Treppe hinauf. Nach Vollzug der Hinrichtung ward das Schaffot ſofort abgebrochen und wieder entfernt.
Die Städte Leipzig und Dresden hatten eine jede vor der Stadt einen beſonderen Rabenſtein; es war dies eine 6 Fuß hoch aufgemauerte Bühne, auf der die Strafe der Ent⸗ hauptung und des Räderns vollzogen wurde und zwar an ſolchen Verbrechern, deren todter Körper auf das Rad gefloch⸗ ten werden ſollte. Dann ward ein Pfahl auf den Raben⸗ ſtein geſteckt, auf welchem das Rad horizontal befeſtigt war.
aufgeſetzt. In Leipzig ward im Jahre 1825 ein Delinquent auf einem vor dem Rathhaus auf dem Markte aufgerichteten Schaffot enthauptet. In Dresden fanden die letzten Enthaup⸗ tungen auf dem Alaunplatze ſtatt.
Eine ſolche Hinrichtung zog ſtets ein ungeheures Pub⸗ lieum herbei, das zu zwei Dritttheilen aus Frauen beſtand; da fanden ſich denn auch Weiber ein, die in Körben Semmeln, Würſtchen, Schnaps und dergleichen feilboten; Wachen hiel⸗ ten die Wege frei, um das Schaffot bildete Infanterie einen
z. B. in München.
Kreis. Die Menge wogte und toſete auf dem geräumigen
Der Kopf des Verbrechers wurde auf die Mitte des Rades
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