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Vierte Folge. 213
Dagegen wurde er ſelbſt verſchiedene Mal von dem General⸗Fiscal Katſch vernommen, deſſen rauhes und abſtoßendes Weſen ihm gerade keine beſondere Hoffnung einflößte.
So war der Monat März des Jahres 1728 her⸗ angekommen. Nach den freundſchaftlichen Beſuchen, welche der König von Preußen kurz vorher zu Dresden gemacht hatte, fand es Auguſt II. für angemeſſen, in der Perſon ſeines Günſtlings, des Grafen von Flemming, einen außerordentlichen Geſandten an den Hof Friedrich Wilhelm's I. zu ſchicken.
Die Zuſammenkunft in der Hauptſtadt Sachſens hatte ihre Früchte getragen, wichtige Verabredungen waren getroffen worden, die ſich auf Familien⸗An⸗ gelegenheiten und auf Politik bezogen, und Graf Flemming ſollte dieſelben nunmehr während ſeiner An⸗ weſenheit zu Berlin definitiv zum Abſchluß bringen.
Da der Herr von Flemming in einigen Tagen wieder nach Dresden zurückkehren wollte, ſo hatte ihn der König zu einer ſogenannten Vertrauenstafel ge⸗ zogen, bei welcher außer dem Grafen nur noch der Fürſt von Anhalt⸗Deſſau und der General von Grumb⸗ kow anweſend waren.
Die Bedienung blieb dabei gänzlich entfernt, da die Tafel eine ſolche Einrichtung hatte, daß ſie auf Rollen in die Küche hinabgelaſſen wurde, während auf kleinen Tiſchchen, die ebenfalls eine ſolche Einrichtung hatten, das herbeigeholt wurde, was die Speiſenden nach den Angaben, die ſie auf kleinen Zetteln machten, begehrten.
„Und nun, mein lieber Graf,“ ſagte der König, welcher außerordentlich gut gelaunt war und dem vor ihm ſtehenden Ungarwein reichlich zuſprach,„nun hoffe ich, daß der Erfüllung des Tractates, welchen ich im Begriff ſtehe mit Seiner Majeſtät dem König von Polen abzuſchließen, nichts mehr im Wege ſteht.“
„Ich würde es Namens meines allergnädigſten Herrn tief bedauern,“ ſagte der Graf von Flemming, ſich verbeugend,„wenn Euer Majeſtät Intentionen hierbei noch durch irgend Etwas geändert werden ſollten. Ich denke, die einzelnen Artikel ſind ſo ab⸗ gefaßt, daß ſie ſowohl die Intereſſen Euer Majeſtät wie die meines allergnädigſten Souveräns im Auge halten.“.
„Bin alle Zeit bereit geweſen mein Wort zu halten, wenn es ſich mit der Wohlfahrt des Staates vertragen hat, deſſen erſter Diener ich nur bin,“ ſagte der König.„Zunächſt alſo verpflichte ich mich, meinem Herrn Bruder, dem Kurfürſt von Sachſen und König von Polen, ein Hülfscorps, deſſen Stärke noch näher beſtimmt werden ſoll, zu ſtellen, um die polniſche Krone in dem ſächſiſchen Hauſe erblich zu machen.“
Der Graf von Flemming verbeugte ſich zum Zeichen der Beſtätigung.
„Was alsdann die projectirte Heirath zwiſchen meiner Tochter, der Prinzeſſin Friederike Sophie, mit Seiner Majeſtät dem König von Polen anbelangt, ſo ſetzt der Vertrag, außer der Mitgift, vier Millionen Thaler Subſidien feſt, wofür mir dagegen von Seiner Majeſtät die Lauſitz als Hypothek verpfändet wird.“*)
„So lautet das Uebereinkommen,“ entgegnete Herr von Flemming,„und zwar in Betreff der Heirath mit Vorbehalt der Genehmigung Seiner Kurfürſtlichen Hoheit des Kurprinzen.“
„Natürlich bleibt es dem König von Polen über⸗ laſſen, ſich hierüber mit dem Kronprinzen zu benehmen, Ihm aber, mein lieber Graf, wünſche ich noch beſonders für die guten und treuen Dienſte, die Er Uns mit Wiſſen und Willen ſeines erhabenen Souveräns bei dieſer Gelegenheit geleiſtet, ſo wie in Erinnerung der vielen Aufmerkſamkeiten, die ich von Ihm bei meiner letzten Anweſenheit in Dresden erfahren habe, eine beſondere Gnade zu erweiſen, und es wird mir ange⸗ nehm ſein, hierüber etwaige Wünſche zu vernehmen.“
„Majeſtät,“ ſagte der Graf, ſich abermals tief ver⸗ neigend, zugleich aber mit dem Fürſten von Anhalt einen Blick des Einverſtändniſſes wechſelnd,„was ich vielleicht zu bitten wagen möchte, würde mir allerhöchſt deren Gnade verſagen, und ſo iſt es vorausſichtlich beſſer ich ſchweige, damit mir vielleicht nicht noch im letzten Augenblick das Unglück zu Theil wird, den Unwillen eines ſo erhabenen Monarchen zu erregen.“
„Ich ſage Ihm aber, daß ich Ihm in Gnaden gewogen bin, und ertheile Ihm deshalb im Voraus einen vollſtändigen General⸗Pardon. Spreche Er! Ich befehle es Ihm und nehme Er mein Königliches Wort darauf, daß Seine Bitte gewährt werden ſoll, wofern dieſelbe nicht meiner Ehre oder den Intereſſen meines Landes entgegenſteht.“
„Das iſt recht,“ rief der Fürſt von Anhalt⸗Deſſau in ſeiner derben ungenirten Soldaten⸗Manier.„Euer Königliche Majaſtät dürfen ſich nicht lumpen laſſen!— Himmel Kreuz⸗Element! ſoll denn jeder Lumpenkerl das Recht haben, Sie als einen Knicker auszuſchreien, bei dem man weiter nichts als Prügel erlangen kann?“
„Still, Euer Liebden,“ rief der König, keines⸗ wegs über dieſen derben Witz unwillig,„Euer Durch⸗ laucht verſtehen auch Hiebe auszutheilen und haben Solches zu Turin undMalplaquet**) zur Genüge be⸗ wieſen. Doch ſpreche Er, Graf von Flemming, denn
*) Ein ſolcher Vertrag wurde wirklich 1728 abgeſchloſſen, zerſchlug ſich ſpäter aber wegen der Weigerung des Kurprinzen.
**) Zwei Schlachten, in denen die preußiſchen Truppen tapfer fochten.


