Jahrgang 
27-52 (1864)
Seite
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Meinen Geiſt kann kein Geſchick niederbeugen, ſagte ſie oft. Sie hatte eine glaubensſtarke Seele.

Der Feierabend ihres Lebens war gekommen. In hohen und niedern Kreiſen ward die Nachricht von ihrem Tode mit Theilnahme vernommen, ja ſchmerzlich empfunden. Sie ſchied als treue Haus⸗ hälterin. Jedermann konnte ihr aus voller Seele dieſes Lob ſpenden.

Das Trauergeläut, das ihr zu Ehren bei der Begräbnißfeier dargebracht wurde, wiederholte man an den drei folgenden Tagen.

Das Gedächtniß der Gerechten bleibt im Segen.

Allen ihren Freunden hatte ſie teſtamentariſch ein Andenken hinterlaſſen. Da ſie die Eigenheit hatte, den längſt niedergelegtenletzten Willen in ihren ſpätern Jahren nicht mehr zu ändern, ſo fiel Man⸗ chem ein Andenken von ihr zu, welcher ſchon ihrem Tode das Zeitliche geſegnet hatte! Matthiſ⸗ ſon's Stammbuch, in welchem alle namhaften dama ligen Perſönlichkeiten verzeichnet ſtehen, ſo wie deſ ſen Bildniß erbte die Familie Schoch in Wörlitz.

Nicht lange nach ihrem Tode zog ein neuer Stiftsgärtner in Moſigkau ein. Er traf manche neue Einrichtungen im Stiftsgarten und verſchönerte den⸗ ſelben auf geſchmackvolle Weiſe. Manche alters⸗ ſchwache Ulme mußte ſeinen neuen Anlagen weichen. Alte Obſtbäume, auch eine große Pappel vor dem

Novellen⸗Zeitung.

vor

Gedicht von Arthur Lutze).

Nicht ein Wort.

Nicht ein Wort hab' ich geſprochen, Keine Klage wurde laut;

Nein, ich habe meine Seufzer

Nur dem Himmel anvertraut.

Und der Himmel hat gelächelt Und es wurde ſtill in mir,

Wie wenn Abendkühlung fächelt Wandrer in dem Waldrevier.

Lächelſt oft ob Menſchenklagen, Großer, unerforſchter Geiſt, Wenn ſie dir ihr Leiden ſagen, Was doch ſelten Leiden heißt.

Nichtverſtehen iſt ihr Leiden, Nichtvertrauen ihre Noth; Und der Zweifel muß ſie ſcheiden Von dem ewig treuen Gott.

Lern', o Menſch, dich Ihm ergeben!

Fenſter der Aebtiſſin fielen unter ſeinen Streichen.

Die Freundin der Aebtiſſin, Fräulein v. R.. eine ſchon bejahrte Dame, ward eines Morgens vom Rauch erſtickt in ihrem Bette gefunden. Aerztliche Hülfe war umſonſt.

Folge Seiner Vaterhand! Und im Tode wirſt du leben, Schauend Ihn im Heimathland!

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*) Aus: Arthur Lutze's Gedichte. Zweiter Theil. Cöthen,

Verlag der Lutze'ſchen Klinik. 1864.

Feuilleton.

Griechiſche Hochzeitsgebrüuche aus der Gegenmart.

Bei dem noch immer ſehr zurückgehaltenen Leben grie⸗ chiſcher Jungfrauen wird ſelbſt jetzt noch, wie faſt durch gängig in der Türkenzeit, die Verlobung durch Vermittler ab⸗ geſchloſſen. Wo aber die beiden Geſchlechter mehr Gelegen⸗ heit haben ſich zu ſehen und ſo der Jüngling ſeiner Auser⸗ kornen die Liebe perſönlich erklären muß, wird nach einer vereinzelt beſtehenden Sitte Liebeserklärung und Heiraths⸗ antrag zugleich durch Zuwerfen eines Apfels oder einer Blume gemacht.

Die Verlobung ſelbſt wird in feierlicher Verſammlung der beiderſeitigen Familienglieder unter dem Segensſpruch eines Prieſters durch Wechſeln der Ringe vollzogen..

Nach der Verlobung darf der Bräutigam ſeine Braut bis zum Hochzeitstag nicht ſehen noch ſprechen.

Am Sonntag vor der Hochzeit ſchickt der Bräutigam der Braut den Brautkuchen, welcher von einem Jüngling

überbracht werden muß, deſſen beide Eltern noch leben. Der Bote muß ſtreng darauf achten, daß er auf dem Wege nicht hinfällt noch ſeinen Kuchen irgend beſchädigt; beides wäre von der übelſten Vorbedeutung. In das Haus der Braut darf er nicht eher eintreten, als bis dieſe ihm ſelbſt den Ku⸗ chen abgenommen hat, welcher von ihr auf die Schwelle der Thüre gelegt wird; dann ſtürzen ſie beide, ſie von drinnen, er von draußen, auf denſelben los un ſuchen das größte Stück an ſich zu reißen..

Damit iſt die Braut zur Hochzeit eingeladen, d. h. die Hochzeit findet den nächſten Sonntag ſtatt.

Deun kommenden Montag wird in beiden Häuſern der zu den Hochzeitsbäckereien nöthige Weizen ausgeſucht.

Den Mittwoch ladet eine Frau aus der Verwandtſchaft der Braut und ein Mann aus der des Bräutigams die Hoch⸗ zeitsgäſte ein, beide reichlich mit Blumen geſchmückt.

Den Donnerstag und Freitag wird der für die bevor⸗

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