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meine Worte doppelt, als mein Freund hinzuſetzte:„Sol⸗ chen Jäger, wie Du, der an viel ſchlimmere Lebensgefah⸗ ren gewöhnt iſt, können wir brauchen. Du ſollſt der Schützenführer werden und das Ehrenamt erhalten, wenn das Wild gefunden iſt!“
„Danke, danke!“ entgegnete ich,„ſehr ſchmeichelhaf⸗ tes Vertrauen, aber wäre es nicht ſicherer, weun Jemand, der das Terrain beſſer kennt,— doch worin beſteht denn das Ehrenamt?“ fragte ich mit einiger Hoffuung, deun ich glaubte, man wolle mir etwa einen ungemein ſichern Platz zuweiſen und mir den Bären zum Schuß antreiben, ſo wie man ſich etwa Haſen, hinter einem Erd⸗oder Schnee⸗ wall ſitzend, vorbeijagen läßt.
„Bitte, bitte,“ erwiderte der Graf,„Du willſt aus Galanterie verweigern, ich kenne das. Aber davon kann gar keine Rede ſein. Ich würde es nicht dulden, daß Du, mein Ehreugaſt und Hausgenoß aus ſo weiter Ferne, zu Gunſten eines andern Eingeladenen zurückträteſt. Dieſe kennen auch Alle die Affaire ſchon, und ich muß Dir offen ſagen, ſie werden ſich gar nicht darnach ſehnen, den Bären in die Kinuladen zu greifen.“
„In die Kinnladen greifen?“ rief ich mit kaum ver⸗ haltenem innerem Grauen.
„Nun, es iſt nur ſo ein bildlicher Ausdruck,“ ſagte mein Freund.
„So, ſo; worin beſteht deun aber eigentlich das Ehren⸗ amt?“ ſetzte ich mit erheuchelter Ruhe hinzu, denn es lag mir recht ſehr darau, dieſe Angelegenheit zu orduen, und zwar, wie ich nicht leugnen will, ſo zu ordnen, daß ich dabei eine zwar mitwirkende, aber möglichſt geſicherte Stel⸗ lung erhielt.
Doch es öffnete ſich die Thür, und das Zimmer, in dem ich bis jetzt allein mit meinem Freunde geſeſſen hatte, füllte ſich mit einigen mir meiſt bekannten Gäſten. Sie fanden ſich während meines Beſuches gewöhnlich zur Abendmahlzeit ein und beſtanden aus ein paar älteren und
Uovellen-Zeitung.
jüngeren Gutsbeſitzern der Umgegend und zwei Officieren, einem penſionirten Oberſt der Artillerie und einem beur⸗ laubten Gardelieutenant. Der Oberſt war auf einem Beine ſo ziemlich gelähmt und erzählte ſehr gern, wie er dieſen Schaden durch einen heimtückiſchen Lanzenſtoß im Grenzkriege mit den Chineſen erhalten hätte. Noch heim⸗ tückiſchere Zungen aber behaupteten, es ſei ein Podagra⸗ übel, von ſtärkenden Getränken entſtanden, in Folge deſſen er ſeinen Abſchied habe nehmen müſſen. Doch dieſe ge⸗ ſellſchaftlichen Stiche wurden ihm, gerade wie der chine⸗ ſiſche Lanzenſtich, nur rücklings verſetzt. Ihm in's Geſicht tolerirte man das Schlachtmalheur und verwünſchte die ſchändlichen Chineſen.
Der Lieutenant ſchien in der That ſehr muthig. Er war im Jahre 1848 mit bei den gegen Ungarn comman⸗ dirten Truppen und hatte da Gelegenheit gehabt, zahlloſe Wölfe mit ſeinen Sattelpiſtolen zu erlegen!
Unter den drei Gutzbeſitzern zeichnete ſich der Herr von Bielitzi durch ſeine ungeheure Dicke aus. Er hatte ſtrohfarbenes Haar und eben ſolchen Schnauzbart und Henriquatre, und ſeine blaugrauen Augen im hellrothen Geſicht übten den fortwährenden Blick uungetheilter Auf⸗ merkſamkeit. Dabei aber rauchte er nie und ſprach ſehr wenig, auch hatte er in der That keine Zeit dazu, denn er aß beſtändig. Kleine dünne, mit kaltem Brateu oder Schinken belegte Klappſchnitten, eine nach der audern aus den mächtigen Taſchen ſeines Mentſchikoff ziehend, ent⸗ ſchuldigte er ſich, daß er wegen eines alten Magenübels im Heißhunger immer dem leidenden Theil etwas bieten müſſe, um nicht dem Schmerz zu erliegen. Setzte mau ſich dann zur wirklichen Mahlzeit, ſo war er nicht etwa appe⸗ titlos, ſondern es verſchwanden in ſeiner Nähe ganze Schüſſeln voll derber Speiſe. Nach der Tafel kamen dann die Butterbrode wieder an die Reihe, und den Be⸗ ſchluß machte ſo etwa um zwölf oder ein Uhr derjenige Nachtiſch, welchen er beim Eſſen unter kleinen formellen
überwachen; der Zweite— Quan-⸗an⸗ſat— oder der Juſtiz⸗ mandarin, ſteht den Gerichtshöfen vor, wie ſein Name es an⸗- deutet. In den Provinzen zweiter Claſſe gibt es keinen Vicekönig, ſondern der bürgerliche Obermandarin führt die Regierung und erhält den Namen Tuam⸗phu, man kann aber gegen ſeinen Ur⸗ theilsſpruch an den nächſten Vicekönig appelliren.
Der Befehlshaber einer Provinz, ſei er Vicekönig oder bür⸗ gerlicher Obermandarin, correſpondirt allein mit den Miniſtern,
doch ſeine Correſpondenz wird, wie bereits erwähnt, ſtets dem
Cenſurgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Der Militär⸗Mandarin heißt Lanh⸗binh; er befehligt die Truppen der Provinz und hat einen Adjunct, den Pho⸗lanh. Jede Provinz iſt in Diſtricte getheilt, die von Präfecten oder Unterpräfecten verwaltet werden. Die Letzteren haben die⸗
ſelbe Macht und die nämlichen Befugniſſe wie die Erſteren; nur wenn es ſich um die Gerechtigkeitspflege handelt, ſo kann die un⸗
ter einen Unterpräfecten geſtellte Bevölkerung an den nächſten Präfecten appelliren.
Die Präfecten, Quan⸗phu, oder die Unterpräfecten, Quan⸗ huyen, inſtruiren die Civil⸗ und Criminal⸗Proceſſe und über⸗ machen ſie dem Quan⸗an⸗ſat, der ſie prüft, ehe er ſie dem Juſtiz⸗ miniſter zuſchickt. Die Befehlshaber der Diſtricte ſind dem Obermandarinen ihrer Provinz gegenüber für die Erhebung der Abgaben, die Aushebung der Truppen, den Cultus, mit einem Worte für die allgemeine Verwaltung verantwortlich. Jeder von ihnen wird in ſeinen Arbeiten von drei Secretären unterſtützt, von denen der Erſte den Titel„De⸗lai“, die beiden Andern den „Thong⸗lai“ führen.
Die Präfecten und Unterpräfecten haben den Rang als Man⸗ darinen und werden von dem Kaiſer ernannt.
Jede Präfectur oder Unterpräfectur iſt in mehrere Cantons getheilt, von denen jeder einen Vorſteher, Kai⸗tong genannt, hat. Er wird von den Maires gewählt und aus ihrer Mitte genommen. Der Erfolg der Wahl wird dem Präfecten oder Unterpräſecten übermacht, der ſie genehmigt und ſie dem bürgerlichen Ober⸗
Mandarin der Provinz berichtet, der die Ernennung beſtätigt.
Der erſte Beamte im Canton muß ſtets dem Canton angehören. Er iſt unter Ueberwachung des Unterpräfecten mit der allgemei⸗ nen Verwaltung ſeines Cantons, und beſonders mit der Aushe⸗ bung der Soldaten und der Verhaftung der Angeklagten beauf⸗ tragt. Er kennt alle Vergehen, die auf ſeinem Gebiet begangen werden, und läßt er ſich den Fehler zu Schulden kommen, einen Verbrecher ſeines Cantons nicht verhaften zu laſſen, ſo wird er ſeiner Stelle entſetzt, oder wohl gar verbannt. Außerdem iſt er perſönlich für die Erhebung der Abgaben verantwortlich. Wenn der Canton eine bedeutende Ausdehnung hat, ſo wird der Vorge⸗ ſetzte deſſelben in ſeinen Amtsgeſchäften durch einen Pho⸗tong oder Adjunct unterſtützt, der ebenfalls unter den Maires ernannt und genommen wird und de jure dem Kai⸗tong nachfolgt. Der Canton wird in Gemeinden eingetheilt, die aus mehre⸗ tren Dörfern beſtehen können. Die Einwohner jeder Gemeinde wählen ihren Maire oder Ong⸗xa, der dieſelben Befugniſſe und V dieſelbe Verantwortlichkeit dem Vorſteher des Cantons gegenüber, wie dieſer dem Präfecten oder Unterpräfecten gegenüber hat. Wenn die Gemeinde einige Wichtigkeit hat, ſo wählt die Bevöl⸗ kerung ſich einen Pho⸗xa oder Adjunct des Maire. Die Vorſteher der Gemeinden und der Cantons werden auf
[(VIII. Jahrg.
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