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zuordnen, zu beſprechen und zu beſorgen, um das Feſt in ſeinem Hauſe recht glänzend zu machen. Ein Mangel ging ihm ſehr zu Herzen. Es war nämlich in Folge der Belagerung ganz unmöglich, Wildpret herbeizuſchaffen, und half nichts, daß Volkmar jeden, auch den höchſten Preis zu zahlen verſprach. Haſen wurden allenfalls im Stadt⸗ graben geſchoſſen, doch ein Rehziemer oder eine Hirſch⸗ keule war nicht zu erlangen— man mußte ſich alſo, zum großen Verdruß des Brautvaters, ohne dieſelben be⸗ helfen.— 4
Die Hochzeitsbitter hatten ihre Aufgaben erfüllt, Stande nach kleiden, als: in damaſchkene, taffnete, tobine und karteckene Röcke, von ſolchem Zeuge auch Schürzen,
Köche und Köchinnen deßgleichen. Das ſtattliche Haus des reichen Bürgers— es war durch ein hinzugekauftes Nachbarhaus vergrößert— prangte in der ganzen Pracht, die jene Zeit aufzuweiſen hatte, die im Allgemeinen, was Möbel und häusliche Einrichtung betraf, gegen den Luxus ſpäterer Tage ſehr einfach erſcheint. Um ſo koſtbarer war dafür die Kleidung des Brautpaares ſowol, wie der gela⸗ denen Gäſte. Was half es, daß E. E. Rath mit Geneh⸗ migung einer hohen Landesobrigkeit die ſchon erwähnte Kleiderordnung erlaſſen und oftmals erneuert hatte? Da hieß es ausdrücklich:„Die Rathsperſonen, vornehme Bürger und die, ſo in vornehmen Aemtern dem Rathe und gemeiner Stadt mit Pflichten verwandt ſind und Bürgerrecht gewannen, denen iſt zu tragen nachgelaſſen ſammtene Mützen und Barette, marderne, wölfene, fuch⸗ ſene und dergleichen Schauben mit Tuche oder anderm Zeuge überzogen. Doch daß der Ueberzug vom Tuche die Elle über drei Guldengroſchen nicht geſtehe. Die andern Kleider mögen ſie von ſeidenem Zeuge außer Sammt auch tragen. Es ſollen ihnen aber die Hutſchnüre von Perlen, geſchlagenen güldenen Roſen und Medeyen(Medaillen), darinnen ſie ſich denen vom Adel gleichen wollen, gänzlich verboten ſein; ſie ſollen ſich derſelben, ſo wie auch der großen Krauſen und Stutzen daran und ſeidene Strümpfe und mit Sammt verbrämte Schuhe zu tragen enthalten.
Uovellen-Zeitung.
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[VIII. Jahrg.
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(Ihren Weibern und Töchtern, denen iſt an Schmuck nach⸗ gelaſſen Folgendes: Eine Perlenborte, zehn Gulden werth, zwei güldene Ringe, ſilberne oder vergoldete Gürtel, ſo über dreißig Gulden nicht werth ſind; güldene Hauben ohne Perlen, Schleier ohne Gold und Perlen, güldene Ketten 50 oder 60 Rheiniſche Gulden werth. Und wird ſich ein Jeder ſeinem Stande gemäß zu erzeigen wiſſen. Hiergegen ſollen gänzlich abgeſchafft ſein: Perlene Ketten, Kleinodien, geſchlagene und geſchmelzte güldene Roſen und was dem angehörig, ſo höheren Ständen gebühret zu tra⸗ gen. Jetzt gedachte Weiber und Töchter mögen ſich ihrem
Botenläufer und Hüllmäntel machen laſſen, ſollen aber kein höher Futter denn Fehwammen mit mardernen Ueber⸗ ſchlägen und keine Zobel gebrauchen und führen und ſich in dem Falle denen vom Adel nicht gleich kleiden. Die Jungfrauen mögen den obgedachten Zeug zu ihren hoch⸗ zeitlichen Ehren auch tragen, doch anders nicht, als da es ihnen nach geſchehener Heirath auch gebühret. Kurze ſpaniſche Schäublein, ſo die Ausländiſchen und die vom Adel zu tragen pflegen, ſollen ihnen gänzlich verboten ſein.
Die Leibchen und Mieder von Sammt und drunter ſollen
mit gemeinen ſeidenen und güldenen Bärtlein und Knöpfen
ziemlicher Maſſeu verbrämt und gemacht ſein. Sammtene
Mützen und Gewandhäubel von gutem Tuche ſollen ihnen erlaubt ſein, doch daß die nicht mit Perlen geſtickt oder mit goldenen Borten verbrämt und gemacht ſeien. Es ſollen auch die gräulichen, abſcheulichen Schleppen an den Röcken, ſo ihrem Stande ganz ungemeſſen und nicht gebühren, gänzlich hiermit abgeſchafft und verboten ſein. Wird Jemand dieſe Satzung übertreten und ihm Schimpf be— gegnen, der mag's ſich ſelbſt zurechnen.“
Alſo die Kleiderordnung. Ein Anderes war es frei⸗ lich, dieſelbe geben oder ſie befolgen.— Wir wollen unſern ſchönen Leſerinnen die Schilderung all der Anzüge und
Hälfte ſind umgekommen. Die Flagge aber wehte auch am fol⸗ genden Tage noch und war Zeuge, wie ſie von dem gottgeſandten „Monitor“ gerächt ward.
Zur Länder⸗ und Völkerkunde.
Die goldfelder in Britiſch Columbia.
Wir theilten hier kürzlich einen Auszug aus dem Berichte des Times⸗Correſpondenten aus dieſem neuen Goldlande über die im Jahr 1861 gewonnene Ausbeute in den verſchiedenen Goldfeldern mit, und laſſen heute demſelben Einiges aus einem vom 20. Jan. c. aus Victoria auf Vancouver's Island datirten Schreiben deſſel⸗ ben Correſpondenten folgen, worin er eine Ueberſicht der Mineral⸗ gegend gibt, die ein mehrſeitiges Intereſſe darbietet. Dieſe allgemeine Ueberſicht beginnt:
„Mit Fraſer River, der Hauptarterie der Goldgegend, den Anfang machend, kann ich berichten, daß es bekannt iſt, daß Gold vorhanden und an ſehr vielen Stellen in dem Fluſſe und an ſeinen Ufern von einem Punkte 45 engliſche Meilen oberhalb ſeiner Mündung bis in die Nähe ſeiner Quellen in den Rocky Moun⸗ tains— mit andern Worten vom 49. bis zu dem 52. Grade nörd⸗ licher Breite, eine Entfernung, die von dem Fluſſe gemachten Krümmungen eingeſchloſſen, von etwas mehr als 800 engliſchen Meilen— gewonnen worden iſt. Der ſüdliche Arm des Fraſer hat ſeine Quellen in der Nähe von Mount Brown in den Rocky Mountains ohngefähr im 53.0 n. Br. und 118.0 40“ w. L. von Greenwich aus gerechnet. Von dort fließt dieſer Arm 290 Meilen
weit bis Fort George, einem Poſten der Hudſonsbai⸗Com⸗ pagnie. Der nördliche Arm entſpringt in einer entgegengeſetzten Richtung und empfängt ſeinen Waſſervorrath von einer Reihe von Seen, die zwiſchen dem 54. und 55.0 n. Br. und ohngefähr im 124.0 50“ w. L. liegen, und läuft 260 Meilen weit, ehe er ſich ein wenig unterhalb des 54.0 n. Br. mit dem ſüdlichen Arm vereinigt. Hier bildet die Vereinigung der beiden Arme den eigentlichen Fraſer River. Wenn man den noͤrdlichen Arm, der ebenfalls Gold führt und der ſchon im vorigen Jahr bearbeitet worden iſt, zu dem an⸗ dern Arm hinzufügt, ſo geden uns beide eine fortlaufende Strecke von goldhaltigen Üfergebieten, mehr als 1000 Meilen lang, die ſich auf beiden Seiten mehrere Meilen rückwärts ausdehnt, aber die Nebenflüſſe noch nicht in ſich einſchließt, die in den Fraſer ein⸗
münden. Kurz, man weiß jetzt, daß der Fluß Gold mit ſich führt
und in ſeinem ganzen Laufe ein goldhaltiges Land durchſtrömt. Ebenſo findet ſich in den meiſten Nebenflüſſen des Fraſer, deren man 59 kennt, Gold. Die große Länge des Hauptfluſſes und die Zahl ſeiner Nebenflüſſe kann eine Idee von dem Goldreichthum des Landes geben.) 4 Aber dieſe Thatſachen geben keineswegs eine umfaſſende und genaue Anſicht von der großen Ausdehnung der Goldfelder, weil ſie ſich nur auf die mittlern Theile des Landes beſchränken, wäh⸗ rend der ganze obere Theil von Britiſch Columbia von ſeiner ſüd⸗ lichen bis zu ſeiner nördlichen Grenze Goldfelder enthält. Außer dem Gold, das in den Betten und an den Ufern dieſer Flüſſe gefunden wird, gibt es neben dem Fraſer und einigen ſeiner Nebenflüſſe Terraſſen oder Erderhöhungen, welche ebenfalls Gold enthalten. Dieſe Erderhöhungen, welche von den Goldgräbern „Bänke“(benches) genannt werden, laufen in Zwiſchenräumen


