Jahrgang 
28-52 (1859)
Seite
533
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V. Jahrg.

prechen gegeben ſ noch an Koſt⸗ dhe an einen ihm und ſich von dem geringe Anzahl dber die Schulten Die bezeich⸗ nicht mehr um⸗ de ungehalten dalten, und Don deſe vollſter Zu⸗

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Nr. 34.]

um unter ſicherer polizeilicher Aufſicht und heimlicher Be⸗ gleitung verkleideter Polizeimänner ſeine Nachforſchungen anſtellen zu können. Mir ahnt, ſchloß der Director, daß durch deſſen Verhaftung über dieſe dunkle Angelegen⸗ heit genug an den Tag kommen wird, um Sie in Freiheit ſetzen zu können, ſelbſt wenn Sie Ihrerſeits den nöthigen Aufſchluß verweigern. Nur fürchte ich, daß dadurch Ihre völlige Rehabilitirung unmöglich gemacht werden wird.

Wie Gott will! ſagte Arthur, und ein ſchmerzlicher Seufzer entrang ſich bei dieſen Worten ſeiner Bruſt; denn wohl war ihm der Gedanke peinlich, wenn er auch von der Anklage des Mordes freigeſprochen werden ſollte, doch in den Augen Vieler als der Dieb des Goldes zu erſcheinen, das man in ſeinem Beſitz gefunden hatte, ohne daß er angeben konnte oder wollte, wie er zu demſelben ge⸗ langt war.

Seine Ehre blieb daher unter allen Umſtänden ge⸗ vrandmarkt, und es war ſogar anzunehmen, daß er nicht einmal in Freiheit geſetzt werden würde, ſondern als un⸗ rechtmäßiger Beſitzer der Dublonen noch einige, wenn auch nur kürzere Zeit in Haft blieb.

XI. Zwei Polizeibeamte.

Auf den Bericht des Zuchthausdirectors wurde der Züchtling Uhling, ſobald er von ſeinen Brandwunden ge⸗ neſen war, unter ſicherer Escorte nach der Reſidenz trans⸗ portirt, um hier denFranz ausfindig zu machen, den er mit ſolcher Beſtimmtheit und unter Umſtänden, die an der Wahrheit ſeiner Ausſage nicht den geringſten Zweifel be⸗ ſtehen ließen, als den Anſtifter zu der Ermordung des Don Montaldi, ſo wie als den Käufer oder den Verkaufs⸗Ver⸗ mittler der dem Ermordeten abgenommenen Werthſachen bezeichnet hatte.

Dritte Folge.

832.

Schon vor der Abführung Uhling's aber, und zwar umgehend auf den erſten Bericht des Directors, war von dem Juſtizminiſter die Weiſung eingegangen, nicht nur jede Schärfung der Strafe Arthur's in Wegfall zu bringen, ſondern ihm auch jede Erleichterung zu Theil werden zu laſſen, die mit der beſtehenden Hausordnung nur irgend verträglich war.

Die Vollmacht des Directors war in dieſer Beziehung ſo ziemlich unbedingt, indem er innerhalb der Mauern des Zuchthauſes eine Art geſetzlicher Dictatur ausübte. Ar⸗ thur war daher von dieſem Augenblicke an bereits ſo gut wie frei, nur daß er den Bereich des Gefängniſſes nicht verlaſſen durfte; und daß ihm der Director das Ehrenwort darauf abnahm, keinen Fluchtverſuch zu machen, geſchah mehr der Form wegen, als daß er wirklich befürchtet hätte, Arthur möchte nach der günſtigen Wendung, welche ſeine Angelegenheit genommen hatte, nur daran denken, ſich der Haft auf eine unerlaubte Weiſe zu entziehen. War doch der Director überdies im Innern von der gänzlichen Un⸗ ſchuld ſeines Gefangenen überzeugt! Scherzend und lächelnd ſagte er daher auch zu Arthur, indem er ihm das Verſprechen abnahm:

Es iſt gewiß ein ganz unerhörter Fall, daß einem Züchtlinge das Ehrenwort als Bürgſchaft für die Erfül⸗ lung eines Verſprechens abgenommen wurde; allein zu Ihnen, lieber Graf, habe ich das unbedingte Vertrauen, daß Sie unter allen Umſtänden Ihr gegebenes Ehrenwort unverbrüchlich halten werden.

Ein ſchmerzlicher Zug zuckte bei dieſen Worten über das Geſicht Arthurs; ſogleich aber leuchteten ſeine Augen freudig, und indem er einen tiefen Seufzer ausſtieß und die Hand auf die Bruſt preßte, ſagte er mit feierlichem Tone:

Wahrlich, Herr Director, Sie laſſen mir durch Ihr Vertrauen nur Gerechtigkeit widerfahren, wie ich mit Stolz behaupten darf.

Der Director reichte ihm die Hand und ſchüttelte die

i*ſt das ein handſchriftliches Leben Mazarins, deſſen Verfaſſer, wenn man ihm glauben darf, ſein Jugendgefährte geweſen. Er weiß tauſend Einzelheiten über die Jugend ſeines Schulkameraden Julius. Er hat, wie er ſagt, den größten Theil der Dinge, die er erzählt, gehört und geſehen. Er kennt die ſtarken und die ſchwachen Seiten ſeines Helden, ſeine Geburt, ſeine wirkliche Herkunft, ſeine Aeltern, deren Bild er uns gewiſſenhaft entwirft. Pietro, ſein Vater, war in Sicilien geboren in einem Flecken mit Namen Mazarino und hat daraus ſeinen Familiennamen ge⸗ macht. Als Sohn eines wohlhabenden Handwerkers erhielt Pietro einige Schulbildung, und kam nach Rom, um ſein Glück zu machen. Er ward dort Kämmerer des Connetable Colonna; wußte ſeinem Herrn zu gefallen, der ihm ſeine Geſchäfte anver⸗ traute und ihn ein Mädchen aus gutem Hauſe, ſeine Pathin, heirathen ließ(una gentildonna, sua figlioccia). Sie hieß Ortenſia Ruffalini; ſie war ſchön und tugendhaft; ihre Mitgift war außerdem eine ſehr anſtändige für eine Partie wie Pietro!

Es iſt ausgemacht, ſagt unſer Anonymus, daß das Kind Julius mit Haaren auf dem Kopf zur Welt gekommen, was für ein Vorzeichen eines glänzenden Schickſals gilt. Julius ward von den Jeſuiten in Rom erzogen. Er entzückte Eltern und Lehrer durch ſeine Niedlichkeit und Anmuth und durch ſeinen allerliebſten Verſtand. Er war noch nicht fünf Jahre alt, als er ſchon öffentlich die kleinen Predigten(sermoniei) herſagte, die er im Oratorium der Väter von Sanct Philipp von Neri in der neuen Kirche und auf dem Sanct Onuphriusberge hörte. Man ſprach ſo viel von dieſem Wunderkind, daß ein in Rom anſäſſiger Venetianer zehn Scudi als monatlichen Zuſchuß zu den Koſten ſeiner Erziehung ausſetzte. Seine Lehrer thaten alles, um einen

ſaae verſprechenden Schüler zu behalten, aber es gelang ihnen nicht.

So wäre denn den Leſern wenigſtens über die Herkunft des großen Politikers ein neues intereſſantes Licht gegeben. Seine weitere bekannte Carriere übergehend, eilen wir ſeinem Tode zu und ſtaunen über ſein Teſtament.

Von ſeinem baldigen Ende durch die Aerzte unterrichtet, wollte der Cardinal noch ſelbſt ſeine Erbſchaftsangelegenheiten ordnen; er vermählte alſo die ſchönſte ſeiner ſieben Nichten, Hor⸗ tenſia Mancini mit La Meilleraye und übergab demſelben ſein Vermögen, jedoch mit der Bedingung, Namen und Wappen Mazarin anzunehmen, ſeine Reichthümer ſollten weniger ſeiner Nichte, als dem Erben ſeines Namens zufallen. Dieſer Schwie⸗ gerſohn war ein Sonderling erſter Claſſe. So wollte er ſeinen Töchtern, die ſchön wie ihre Mutter waren, die Vorderzähne aus⸗ reißen laſſen, damit ſie die Männer weniger in Verſuchung führten. Aus Keuſchheit verbot er den Bäuerinnen, die Kühe zu melken, und den Ammen, Freitags und Sonnabends ihre Säuglinge zu ſtillen. Er zeigte den Frauen, wie ſie in züchtiger Stellung buttern oder ſpinnen ſollten. So vollendet die Schönheit ſeiner Gattin war, ſo lächerlich war ſeine Eiferſucht, und er verewigte ſich als größter Kunſtvandale. Im Erbſchaftsbeſitze der ſpäter zu er⸗ wähnenden berühmten Gallerien Mazarins, in denen die größten Bildhauerſchöpfungen der Griechen und Römer und die Gemälde eines Raphael, Tizian und Paul Veroneſe entzückten, erfüllte ſeinen Geiſt der Gedanke mit Jalouſie, ſein Weib könne ſich am Anblick der ſchönen Statuen und Oelgemälde ergötzen und dar⸗ über eine Untreue in der Illuſion begehen. Er übermalte daher mit plumper Frömmlerhand alles, was in den ſchönſten Meiſter⸗