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Nr. 19.] Dritte Die Académie de musique in Paris, welche ernſte Oper und Ballet beſitzt, hat oder hatte
eine Subvention von 680,000 Fres. oder 181,333 Thlr., welche jedoch jetzt, wo die Oper für Rech—
nung des Staats adminiſtrirt iſt, von
dem erforderlichen Staatszuſchuſſe noch
überſchritten wird;
die komiſche Oper eine von 240,000 Fres.
oder 64,000„ die Comédie française eine von 240,000
Fres. oder 64,000„
in Summa 309,333 Thlr.
Die Subvention ſonach, welche in Paris für große und
komiſche Oper, Ballet und Schauſpiel gezahlt wird, iſt um
94,000 Thlr. größer als die in Wien und um 169,333 Thlr. größer als die in Berlin.
Der Geſammt⸗Etat ferner der großen Oper in Paris
beſteht in 1,880,000 Fres. oder 501,333 Thlr.
der der komiſchen in 1,090,000„„ 290,666„ der endlich der Co- médie frangaise in. 1,015,000„„ 270,666„
in Summa 1,062,666 Thlr.
Der Geſammt⸗Etat der großen und komiſchen Oper, des Ballets und des Schauſpiels in Paris beläuft ſich um 472,000 Thlr. höher als derſelbe Etat in Wien und um 662,666 Thlr. höher als derſelbe in Berlin.
Auch ein Vergleich mit der Subvention und dem Etat der Kaiſerlich Ruſſiſchen Theater in Petersburg, welche beide gleichfalls zu den höchſten gehören und von denen die Subvention 431,335 Thlr. und der Etat 1,102,000 Thlr. beträgt, zeigt, daß der Petersburger Etat um 702,000 Thlr. größer iſt als der Berliner Etat, wobei jedoch zu be⸗
rückſichtigen i*ſt, daß die Kaiſerlich Ruſſiſche Theater⸗Ad⸗ miniſtration fünf Theater umfaßt, welche dieſelben Gat⸗
folge.
tungen des Drama's wie die Pariſer und Berliner Theater, aber in vier Sprachen geben.
Es folgt ferner ein Vergleich zwiſchen den Stadt- und Provinzialtheatern in Deutſchland und Frankreich, zu wel⸗ chem eine der volk⸗ und geldreichſten Städte in Deutſch⸗ land, Frankfurt a. M., und desgleichen eine in Frankreich, Lyon, gewählt ſind. Beide Theater haben ein miethfreies Haus und eine Subvention.
Das große Theater in letzterer Stadt bezieht eine Sub⸗ vention von 50,000 Francs und einen Etat von 860,000 Franes oder 229,000 Thlr., wobei jedoch zu bemerken, daß mit dem großen Theater das zweite Theater verbun⸗ den iſt.
Das Theater in Frankfurt hat eine Subvention von 8000 Fl. und einen Etat von 156,000 Fl. oder 89,000 Thaler.
Der Etat in Lyon iſt ſonach um 140,000 Thlr. grö⸗ ßer als der in Franfurt a. M.
Ein ähnliches Reſultat ergibt ſich, vergleicht man den Hamburger und Prager Theater⸗Etat mit dem des großen Theaters in Marſeille und Bordeaux.
Aus allen Vergleichen zwiſchen den Theatern Deutſch⸗ lands und Frankreichs geht hervor, daß ſowohl die Thea⸗ ter⸗Etats in Deutſchland kleiner als die in Frankreich ſind, als daß auch überhaupt die finanzielle Stellung der Thea⸗ ter in letzterem Lande weit günſtiger iſt, als namentlich die der Stadttheater in erſterem, indem wir bei der Ueberſicht der letzteren geſehen, daß die wenigſten eine Subvention und miethfreies Haus erhalten, die meiſten vielmehr mit Laſten mancher Art beſchwert ſind.
Ein gleiches Reſultat wird ſich ergeben, wenn man den— ſelben Vergleich zwiſchen der finanziellen Stellung der deutſchen Theater mit der der italieniſchen anſtellt.
mnehr in die Leihbibliothek zu ſchicken braucht, wenn ihm auf der Leipziger oder ſonſt einer Meſſe dieſe wirklichen Vagabunden wie⸗ der einmal begegnen und er in Holtei's ergötzlicher Schilderung Verſtändniß für dies bunte Leben finden will.— Wir wünſchen dieſen niedlichen drei Bändchen namentlich auch deshalb einen ſchnellen Abſatz, damit wir ihnen den„Chriſtian Lammfell“ recht dald in gleichem Gewande folgen ſehen, in dem er erſt die volks⸗ (hümliche Verbreitung finden wird, die ihm in poetiſchem und tthiſchem Intereſſe vor allem zu wünſchen iſt.
Miseellen.
Die Marſchälle von frankreich. Das Wort Marſchall rührt her von den Wörtern Mark und Scal, die celtiſchen und deutſchen Urſprungs ſind und Herr und Bferd bedeuten. Marſchall heißt alſo ſtrenge genommen: Herr ſes Pferdes. Dieſe Etymologie erklärt es auch, weshalb die ſanzöſiſche Sprache noch jetzt die Hufſchmiede eben ſo nennt wie ſie höchſten Generale. In den älteſten Zeiten der franzöſiſchen ſie Marſchälle die Gehülfen des Connetabel feldherrn, der wieder der Oberaufſeher der var, ein übrigens ſehr wichtiger Poſten. Erſt gegen 1218 wurde der Connetabel der oberſte Befehls⸗ laber aller kriegeriſchen Streltkräfte, an der Stelle des Groß⸗ Heneſchall, und die Marſchälle commandirten unter ihm, bis ſie dee oberſten Feldherren wurden,
Monarchie waren oder erſten Kron⸗ königlichen Ställe
V Eigenthümlichkeiten engliſcher geſetze.
nachdem Ludwig XIII. das Amt
eines Connetabels aufgehoben hatte. Ihre erſte, militäriſche Auf⸗ gabe war, die Avantgarde zu führen.
Unter dem heiligen Ludwig gab es zwei Marſchälle von Frankreich; unter Franz I. drei; unter Heinrich II. vier; unter Franz II. fünf; unter Karl IX. ſieben; unter Heinrich III. neun. Unter den Bourbons war die Zahl unbeſchränkt; im Jahre 1703
gab es zwanzig.
Das Amt eines Marſchalls war bis zu Franz I. nur ein auf Zeit übertragenes. Der erſte lebenslängliche Marſchall von Frank⸗ reich war Kaspar von Coligny⸗Chatillon, ernannt am 5. De⸗ cember 1516.
Der Gehalt eines Marſchalls von Frankreich wurde durch Philipp von Valois auf 500 livres tournois feſtgeſetzt.
Unter der alten Monarchie gab man den Marſchällen, die man beſonders auszeichnen wollte, zuweilen den Titel: maréchal général des camps et armées du roi. Nur drei Marſchällen wurde dieſe außerordentlich ſeltene Auszeichnung zu Theil: dem Marſchall von Biron, dem zweiten dieſes Namens; dem Marſchall von Lesdiguieres, der ſpäter Connetabel wurde, und dem Mar⸗
ſchall Türenne. a.
Die engliſche Geſetzgebung, die bis in die neueſten Zeiten für
einige Vergehen und Verbrechen ſtreng bis zur Grauſamkeit war,
hat ſich in neueſter Zeit bedeutend gemildert, dabei aber doch die
ihr früher nachgeſagte Eigenthümlichkeit beibehalten. Einige
Proceſſe aus neueſter Zeit mögen dafür einen Beweis liefern. Ein Pächter Namens Bonden iſt überführt worden, einen


