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Kus allen deutſchen Gauen.
II. Der Vogelsberg.
Von Theodor Bindewald.
(Schluß.)
Durch den ganzen Vogelsberg geht der allgemein übliche Auf⸗ wand bei häuslichen und öffentlichen Gelegenheiten. Auch da offen⸗ bart ſich's, wie Ariſtokraten und Bauern am meiſten auf ihren Stand halten. Es müſſen, wenn auch in minderem Maße, aber doch immer dieſelben Gebräuche und Gerichte da ſein bei Arm und Reich, wenn ein Kind getauft, eine Hochzeit gefeiert, ein Todter begraben wird. Wer es anders wollte, würde unauslöſchlichen Schimpf auf ſich laden.
So ordnet ſich bei Taufen alles gleichmäßig. Iſt irgendwo von der„Born⸗Eller“— der Hebamme— ein junges Menſchen⸗ kind aus dem Borne geſchöpft worden, ſo begeben ſich die nächſten Verwandten und Nachbaren in das Haus, um zu gratuliren. Ge⸗ wöhnlich geſchieht dies mit der Formel:„Unſer Herrgott beſcheer Euch viel Glück zu dem Kind, und mir beſtell ich„den Patter“ oder „die Gade“. Nach einiger Zeit kommt der Vater zu den erwählten Gevattern, nachdem er dem Paſtor die Anzeige gemacht, angezogen mit der Eröffnung:„Ich hab Euch bei dem„Perner“ verklagt.“ Damit iſt ihnen angezeigt, daß ſie jetzt Gevattern ſind. Nun er fordert's die Ehre, der„Kindbetterſchen“ etwas„ins Bett“ zu geben. Jeder Ge⸗ vatter zahlt daher einen Gulden oder Tha⸗ ler, je nachdem, und bringt ihr ¼ Pfund Kaffee und Zucker, worüber derſelben die alleinige Verfügung zuſteht. Neben dieſen Pflichten erwirbt er aber auch gewichtige Rechte. Er darf nämlich ſich ſoviel gute Freunde und Freundinnen, als er will, „auf das Kindhett“ einladen. Dieſe, die ſogenannten„Zümper“ oder„Züchter“, müſſen in die Kirche mitgehen zur heiligen Handlung, dann aber im Hauſe ebenfalls der Wöchnerin ein kleineres Geldgeſchenk, zum wenigſten einen Dreibätzner, ver⸗ ehren. Ledige Gevattersleute werden mit Bändern und Blumen am Rock und Hut geſchmückt. Der Kopfputz der Mädchen, der dabei angelegt wird, und aus gebackenen Blumen mit ſchimmerndem Flitter und Glasperlen beſteht, heißt„der Schnatz“, und es gilt für eine beſondre Auszeichnung, ihn tragen zu dürfen.
Faſt überall finden wir bei dieſer Gelegenheit dieſelben Gerichte. Jedem Gaſte wird ein halber Laib gut gebackenes Brot vorgelegt, und ein Teller mit Butter, ein andrer mit Wurſt oder Käſe vor⸗ geſetzt. Alles das darf er„bei ſich zwingen“, wenn er's kann. Was er nicht ißt, darf er mit nach Hauſe nehmen ſonder Gefährde. Bier und Branntwein kann er dazu trinken nach Herzensluſt. Dann folgt noch ein„ſüßer“ Kaffee mit Eierwecken oder Kuchen, und unter fröhlichem Geſpräch oder lautem Geſange bleibt die Geſellſchaft bis Mitternacht beiſammen.
Die höheren Orte des Gebirges ſetzen hierbei den Gäſten nur
Käſe zum Brote vor, und es iſt der Hauptruhm alsdann, wer die beſten und verſchiedenartigſten produciren kann. Freilich an den dabei unvermeidlichen obligaten Geruch darf man nicht denken. Fremde könnten da, auch ohne Wegweiſer, das betreffende Haus ſchon allein finden, wenn ſie nur hübſch ihrer Naſe nachgehen wollten!— Eingeladenen, aber nicht Erſchienenen, wird ihr Antheil am ganzen Schmauße treulich und redlich nach allen Einzelheiten zu⸗ geſchickt. Der Bauer von Michelbach bei Schotten hält nach alther⸗ kömmlicher Weiſe ſeinen Taufſchmaus in der genannten Stadt, wohin er eingepfarrt iſt. Ohne Rückſicht auf Jahreszeit und Wetter trägt er ſein Kind hinunter zur Taufe, um in dem Bäckerhauſe, wo er einzukehren gewohnt iſt, mit den Gäſten und der Amme die Kind⸗ taufsbretzel zu eſſen und ſein Gläschen„Bittern“ zu trinken. Es freut ihn ganz ungemein, wenn der Bäcker ihm ſein Kind lobt, daß er„ſo einen kecken kleinen Knecht“ lange nicht geſehen habe, und er zecht dann doppelt tapfer. Kann man nun noch obendrein, wenn Ledige gegenwärtig ſind, den ſüßen und bittern Branntwein irgend
Das Kirchlein zu Buſenborn.
Jemanden verwechſeln, ſo erreicht die Gemüthlichkeit erſt recht ihre Höhe.
Aehnlich wie bei Taufen, geht es bei den Hochzeiten her, wenigſtens was die Tractamente betrifft.
Man unterſcheidet eine erſte und zweite Hochzeit. Die erſte, auch„die Bräut“ genannt, iſt die eigentliche Verlobung. An einem Sonntag Mittage begeben ſich die Verwandten Paarweiſe, die Männer jedesmal mit dampfender Pfeife, im Zuge in das Haus der Braut. Da wird denn erſt ſchriftlich aufgeſetzt, was die jungen Leute mitbekommen ſollen an Aeckern, Wieſen, Vieh, Geld und „Montur“, und was ſich die Alten vorbehalten auf den ſ. g.„ Aus- zug“, ihr Großvatertheil. Iſt„die Bräut gerathen“— und der, welcher darauf geht, muß, nach dem Sprichwort,„kalt und warm vertragen können“— ſo wird luſtig gegeſſen, getrunken und wacker getanzt. Die Brautleute tanzen dann dreimal zuerſt und allein miteinander, oft müſſen ſie auch von einem Teller eſſen.
Wenn aber die Braut aus einem andern Orte ſtammt, ſo wird erſt vorher eine„Beſchauung“ bei ihr gehalten. Sachverſtändige Aeltern laſſen ſich alles, was ſie mitbe⸗ kommt, zeigen, im Feld, im Stall, in Kiſten und Kaſten. Hat ihnen das Geſehene „angeſtanden“, dann geht der Burſche hin, um es dahin zu bringen, daß„die Braut das Jawort von ſich gibt“, und er verſchmäht es ſelbſt nicht, iſt er wohlhabend, um nur zum Ziele zu gelangen, einige Zeit im Heumachen oder Fruchtdreſchen den un⸗ bezahlten Arbeiter abzugeben.
Die Hauptſorge für die„zweite“ Hochzeit beſteht darin, einen recht ſtatt⸗ lichen, Rumpelwagen“ oder„Bräut⸗ wagen“ zuſammen zu bekommen. Der Flachs, der ſchon jahrelang für das Mäd⸗ chen angeſammelt wurde, bildet einen weſentlichen Theil der Aus⸗ ſtattung. Ein Theil des mit Bändern und Sträußen verzierten Wagens wird von ihm eingenommen, der übrige von den Stühlen, dem Tiſch, der Lade, den Küchengeräthſchaften, dem Bette. Hoch oben aber wird die Braut darauf geſetzt. Sie muß das neue Spinn⸗ rad halten, daran aus dem lichteſten Flachs hervor ein buntes Band flattert, und darf keine Nebenſtraße fahren, ſondern immerfort den gemeinen Landweg. Kommt ſie vor der Wohnung an, ſo„hemmen“ mit vorgehaltenen Seilen oder Bändern die Armen; ſie muß dann fröhlich die Hände aufthun zum Geben.
Findet nun die Kopulation ſtatt, ſo ſchreitet dem Zuge das Brautpaar voraus. Je zwei und zwei folgen die nächſten Ver⸗ wandten, zuerſt die Männer, dann die Weiber, endlich die Kinder. Die Brautleute tragen, ſind ſie unbeſcholten, flatternde Sträuße an dem Rock und dem Kopfe, die Braut den oben beſchriebenen„Schnatz“, der in der Gegend nach der Fuldiſchen Grenze der„Schappel“ heißt und noch viel koſtbarer iſt, und von Gold- und Silber⸗Zierrathen förmlich ſtarrt. Bei dem Kirchgange dürfen die jungen Eheleute nichts reden, müſſen ſich dicht zuſammenhalten, auch nicht rückwärts ſehen. Sonſt kommen die Hexen zwiſchen ſie. Nach der Kopulation bewegt ſich der ganze Zug, indem jeder einzelne ſein Opfer auf den Altar legt, und dem Pfarrer z. B. die Braut ihr weißes Taſchentuch mit dem„Rosmarinkeim“ als Gabe bietet, wieder über die Straße zurück ins Hochzeitshaus, wo die Alten und Jungen, geſondert, in
den Stuben ſich erluſtigen; an beſtändigem Tanzen, Singen und
Rumoren pflegt's dabei nicht zu fehlen. Die früher großartigeren Hochzeiten, wobei die Muſik aufſpielt, einzelne ſich verkleiden, ein privilegirter Spaßmacher, der„Schampotaſch“, angeſtellt und das
aetir 11† G„. 1.. halbe Ort tractirt und mit Tanz amüſirt wird, ſind ziemlich ſelten geworden. Jeder Eingeladene muß übrigens den Brautleuten eine ſ. g.„Bräutgabe“, in Geld oder Hausgeräth beſtehend, nach der Hand ſchenken.
In den mehr der Wetterau zu gelegenen Dörfern der Um⸗


