Jahrgang 
1865
Seite
204
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Nach der Schlacht war Johanna das Erbarmen ſelbſt, ſie be⸗ ſchützte die Gefangenen, verband Verwundete und tröſtete Sterbende. Im Heere ſah ſie auf ſtrenge Zucht, ſie verjagte die liederlichen Dirnen, eiferte gegen das Schwören und Fluchen und that dem Rauben und Plündern Einhalt, ſoviel ſie konnte. Ueber ihre Ausdauer in der Ertra⸗ gung von Strapazen war Jedermann erſtaunt. Sie ſaß vom Morgen bis zum Abend gerüſtet zu Pferde und genoß manchen Tag nichts als etwas Wein mit Waſſer. Ihre Haltung war ſo ehrfurchtgebietend, daß die frivolſten Cavaliere in ihrer Gegenwart nichts gegen die guten Sitten oder den Anſtand Verſtoßendes zu reden oder zu thun wagten. Es war natürlich, daß nicht bloß die Furcht ihrer Feinde, auf welche von dem Tage von Patay der Schrecken vor derHexe von Orleans

fiel, ſondern auch die Verehrung ihrer Anhänger alles Maß überſtieg. Wer ihre Kleider oder gar ihre Hände küſſen konnte, galt für hochbe⸗ glückt, das Volk vergötterte ſie als einen Engel in Menſchengeſtalt. Der Jungfrau waren die ihr dargebrachten Huldigungen nicht ange⸗ nehm, ſie entzog ſich ihnen und äußerte mehrere Male, daß ſie Gott bitte, er möge ihr Herz nicht hochmüthig werden laſſen.

Das iſt das aus den lauterſten Quellen geſchöpfte Bild von Jo⸗ hanna der Jungfrau auf ihrer Siegesbahn von Orleaus nach Rheims.

Nach der Krönung des Königs macht ſich bei unſerer Heldin eine Veränderung bemerkbar. Sie ſieht ihre Aufgabe als gelöſt an. Ihre himmliſchen Führer unterſagen ihr zwar nicht, beim Heere zu bleiben, aber ſie offenbaren ihr nicht mehr, was ſie thun ſoll. Die Begeiſterung für die heilige Sache ihres Fürſten konnte ſich inmitten der kleinlichen Intriguen des Hofes nicht auf ihrer Höhe halten, ihr Geiſt war nicht mehr ſo froh und ſo ſiegesgewiß, als da ſie die Er⸗ löſerfahne bei Orleans dem Heere vorantrug. Die bald darauf er⸗ folgende Niederlage vor den Wällen von Paris erſchütterte den Glauben an die Unüberwindlichkeit der von Johanna geführten Soldaten, und der Chroniſt ſchreibt:So ward der Wille der Jungfrau und das Heer des Königs gebrochen. Aber nicht bloß der Wille, auch das Herz der Jungfrau ward gebrochen. Das Volk maß ihr die Schuld bei, einzelne verwundete Krieger ſtießen Verwünſchungen gegen ſie aus.

In der Oſterwoche des Jahres 1430 wirft ſich die Jungfrau nach Melun und ſchirmt die Stadt vor den Feinden. Als ſie auf dem Walle ſteht, erſcheinen ihr die Heiligen und ſagen ihr, ſie werde noch vor Johanni in Gefangenſchaft gerathen. Sie weint und fleht: lieber den Tod, nur nicht die Gefangenſchaft. Die himmliſchen Stimmen bleiben unerbittlich: es müſſe alſo geſchehen, Gott werde ihr aber aushelfen. Am 23. Mai 1430 macht Johanna einen Aus⸗ fall aus Compiegne. Der Ausfall mißlingt, die Krieger ſtürzen zurück in die Stadt, die Jungfrau kommt mit den letzten am Thore an, indeß das Thor iſt verſchloſſen. Von den Burgundern umringt, verſucht ſie, ſich durchzukämpfen, da wird ſie ergriffen und vom Pferde geriſſen, ſie ergibt ſich dem Baſtard von Vendome.

Es liegt etwas tief Tragiſches darin, daß ſie erſt innerlich ge⸗ knickt wird, ehe ſie äußerlich untergeht. Auch Schiller hat dieſen Zug benutzt, nach ihm erfolgt der Bruch ihres innern Lebens dadurch, daß ſie im Zweikampf mit dem Ritter Lionel plötzlich von leidenſchaft⸗ licher Liebe zu ihrem ſchönen Gegner erfaßt wird und dadurch in Zwieſpalt mit ihrem Gelübde der Jungfräulichkeit tritt. Die Moti⸗ virung der Geſchichte iſt weit zarter. Der Bruch vollzieht ſich da⸗ durch, daß Johannas hoher, idealer Sinn die Gemeinheit und Schlech⸗ tigkeit des Materials, welches ihr dient, nicht zu durchdringen vermag. Sehen wir nun, wie das Ideale in ihr, da es ſich auf Erden nicht verwirklichen kann, im Märtyrertode ſeine Verklärung findet.

Im Lager der Feinde brach bei der Kunde, daß die Jungfrau ge⸗ fangen ſei, maßloſer Jubel aus. Der Baſtard von Vendome übergab ſie ſeinem Lehnsherrn, dem Grafen von Luxemburg und dieſer ſperrte ſie in den feſten Thurm des Schloſſes Beaurevoir. Von namenloſer Angſt gequält, ſtürzt ſich Johanna, obwohl die Heiligen es ihr ver⸗ bieten, von dem Thurme herab. Sie liegt bewußtlos am Boden, aber kein Glied iſt gebrochen. Nun verkauft der Graf von Luxemburg ſeine edle Beute für 10000 Livres an den König von England, man bringt ſie nach Rouen in den engſten Gewahrſam, legt ihr, um jeden Fluchtverſuch zu verhindern, eine eiſerne Kette, an welcher ein ſchwerer Klotz befeſtigt iſt, um den Leib, und läßt ſie Tag und Nacht in ihrem Kerker von drei Soldaten bewachen.

Die Jungfrau konnte nach damaligem Völkerrechte als Kriegs⸗ gefangene gegen Löſegeld freigegeben, oder in ewigem Gefängniß ge⸗ halten werden; tödten durfte man ſie nicht. Allein Englands Politik

forderte ihre Vernichtung und zwar wollte man ſie zunächſt moraliſch, nachher phyſiſch vernichten. Dazu bot ſich folgender Weg: Johanna ſollte durch den Spruch der Kirche als ein mit der Hölle verbündetes Geſchöpf verurtheilt werden, und Franzoſen ſollten das Urtheil ſprechen, damit es den Schein der Unparteilichkeit trüge.

Der aus ſeinem Biſchofsſitze vertriebene Biſchof von Beauvais, Pierre Cauchon, verſtand ſich mit Freuden dazu, den Proceß zu leiten, er geſellte ſich dem päpſtlichen Inquiſitor bei und verſammelte eine beträchtliche Zahl von Gelehrten zu einem Gerichtshofe, in welchem er den Vorſitz übernahm. 113 Franzoſen, Doctoren der Theologie, Stiftsherren und Baccalauren, Doctoren der Rechte, Licentiaten, Notare und Mitglieder der Pariſer Univerſität gaben ſich für anſehn⸗ liche Tagegelder, die England zahlte, dazu her, die Retterin ihres Vater⸗ landes zum Blutgerüſt zu verdammen.

Am 9. Januar 1431 fand die erſte Sitzung in dieſem unerhörten Glaubensgerichte ſtatt. Man verlangte von der Angeklagten ein eidliches Verſprechen, die Wahrheit zu ſagen. Sie leiſtete den Schwur, jedoch mit dem Vorbehalt, ſie wolle die Wahrheit angeben in allem, was den Proceß betreffe. Nachdem der Ankläger geſchworen hatte, daß er gegen ſie nichts thue aus Gunſt, Rache, Furcht oder Haß, wurde die Klageſchrift verleſen, deren Einleitung ſo lautete:Johanna iſt ſehr verdächtig und ſteht bei allen guten Perſonen im ſchlechteſten Rufe. Sie iſt zu erklären für eine Wahrſagerin, Hexe, Zauberin, falſche Prophetin, böſe Geiſter anrufend und beſchwörend, abergläubig und hölliſchen Künſten ergeben, übeldenkend von unſerem katholiſchen Glauben und ihn verleugnend, Böſes redend und thuend, Gott und ſeine Heiligen läſternd, aufrühreriſch, den Frieden ſtörend und hin⸗ dernd, Kriege ſtiftend, nach Menſchenblut grauſam dürſtend, zu deſſen Vergießung anreizend, Zucht und Anſtand ihres Geſchlechtes ganz preisgebend, die Kleidung bewaffneter Männer unzüchtig tragend, wegen dieſer und anderer Dinge von Gott und Menſchen verabſcheut, Uebertreterin aller göttlichen, natürlichen und kirchlichen Geſetze, Ver⸗ führerin der Fürſten und Völker, erlaubend und beiſtimmend, daß man ſie zur Schmach Gottes verehre und anbete, ihre Hände und Kleider zum Küſſen darbietend, ſich Götterehre anmaßend, ſchismatiſch, ſa⸗ crilegiſch, blasphemiſch, ketzeriſch.

Durch dieſe lügenhaften und ſchwülſtigen Beſchuldigungen war der Gang des Proceſſes im voraus feſtgeſtellt, und in der That hat die Criminalgeſchichte kaum ein ähnliches, nichtswürdiges Verfahren aufzuweiſen als das wider Johanna. Sie wurde täglich vier Stunden lang verhört, bald über dieſen, bald über jenen Gegenſtand, alle fragten auf ſie hinein, ſo daß ſie wiederholt bitten mußte, es möge einer nach dem andern reden. Die Meiſten ſuchten eine Kunſt darin, ihr ver⸗ fängliche Fragen vorzulegen. Mitleidige Beiſitzer, welche zu ihren Gunſten zu ſprechen wagten, wurden durch Drohungen zum Schweigen gebracht oder ausgeſtoßen aus der Zahl der Richter. Man ſchickte Spione in ihre Heimat und ließ nach ihrem Leben und Wandel forſchen, indeß man hörte nur Ehrenvolles und Gutes. Trotzdem entblödete man ſich nicht, ſie zu verleumden, insbeſondere ihre Keuſch⸗ heit zu verdächtigen.

Die Haltung der Jungfrau vor Gericht zwingt uns die höchſte Bewunderung ab. Sie behält ſtets die Geiſtesgegenwart, verliert niemals ihre Würde und antwortet faſt immer treffend und bedeu⸗ tungsvoll. Mit unglaublichem Scharfſinn erräth ſie die Fallen, die man ihr ſtellt. Das Gericht möchte ihr gern Wunderkräfte und Wunderthaten andichten und fragt ſie deshalb nach einem verzauberten Baume in der Nähe ihres Dorfes, nach Feen, Springwurzeln u. dgl. Sie erwiedert: Bei Domremy ſtehe wie bei vielen Orten ein großer Baum, um welchen ſie mit andern Mädchen getanzt und Kränze auf⸗ gehangen habe. Von Elfen und Geiſtern habe ſie nichts geſehen und eine Mandragorawurzel kenne ſie nicht.

Man nannte es ein Verbrechen, daß ſie ſich die Haare abge ſchnitten und Männerkleidung angelegt habe. Sie ſagte:Das ſind Kleinigkeiten doch that ich es nicht nach Menſchenrath, ſondern nach dem Gebote Gottes.

. Ein Richter frug, ob ſie glaube, daß ſie ſich im Stande der Gnade befände? Ihr Nein konnte man als ein Bekenntniß ihrer Schuld deuten, ihr Ja würde man als ſündlichen Hochmuth ausgelegt haben, denn die Kirche deſtatteke nienanden⸗ ſich des ewigen Heiles vollkommen ſicher

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