Jahrgang 
1865
Seite
100
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Dem Zürichſee ähnlich und unähnlich iſt der Genferſee, ähnlich, inſofern man beide, im Gegenſatz zu dem rauhen und grotesken Vierwaldſtätter⸗ und Walenſee, civiliſirt nennen kann, aber, obwohl das Waſſer des Zürichſees durch Klarheit und Durehſichtigkeit ſich auszeichnet, hat es nicht das conſtante tiefe Blau des Genferſees. Den Zürichſee muß man beim Sonnenuntergang ſehn, den Genferſee im hellen Mondſchein. Da iſt er unvergleichlich und ich gebe den Genfern Recht, wenn ſie ſagen, wer den Leman nicht im Vollmond um Mitternacht geſehen habe, der kenne ihn nicht. Wenn der Mond ſeinen Silberſchein auf dem geheimnißvollen blauen Waſſerſpiegel tanzen läßt, die lauſchigen Kaſtanienwälder und Rebgelände als Schatten das Zauberlicht erhöhen, ſo hat man wohl ein Recht, mit wachem Auge zu träumen und in der Geiſterſtunde die keuſchen Waſſer⸗ nixen zu ſchauen, die in ſchäkerndem Spiel aus ihrem blauen Elemente auftauchen. in, di

Dem Maler möchte es ſchwer ſein, dies in einem Far⸗ benbilde darzuſtellen, das Tonbild eines Nocturno würde eine ſolche Mitternacht getreuer wiedergeben können.

Der kleine aber tiefe Zugerſee, wie er in der Mitte liegt zwiſchen dem Zürichſee und dem Vierwaldſtätterſee, iſt auch in anderer Be⸗ ziehung der Uebergang von jenem zu dieſem. Wenn ihm das Prädicat lieblich in höherm Grade zukommt und er darin dem Zürichſee ähnelt, ſo iſt doch ſeine Farbe nicht mehr blau, ſondern weißlichgrün und vorbereitend auf das volle Grün des Vierwald ſtätterſees, das bei der Tellskapelle am Axenberge einen Farbenton erreicht, wie er ſonſt wohl in keinem Gewäſſer vorkommt. Ebenſo eigenthümlich wie ſeine Farbe iſt die Geſtalt des erſten der großen Schweizerſeen, den die Natur verſchwenderiſch ausgeſtättet und die Geſchichte geadelt hat.

Ziehen wir von den größeren Schweizerſeen noch den Thuner⸗ und den Brienzerſee und den Walenſee in den Vergleich, ſo hat jeder derſelben ſeine beſonderen Schönheiten und eine andere Gruppe bilden dann weiter die vielen kleineren Bergſeen, von dem Davoſerſee an, der noch den Wanderer einladet, im Waldesſchatten ſeines Ufers eine Raſt zu machen, bis zu dem unheimlichen, düſtern Todtenſee an der Grimſel, dem man vorbeieilt, um wieder in den Bereich des Lebens zu kommen, das ſich in dem großartigen Handeckfall und dem ſaftigen Grün des Haslithales ſo mächtig und ſo üppig entfaltet.

Dieſe kurze Skizzirung der Schweizerſeen ſollte mit einem Bilde einleiten in die Betrachtung der Gegenſätze, die ſich überall wiederholen, von welcher Seite man die Schweiz anſchaue, in den rechtlichen und ſocialen, in den ſprachlichen und Gemeindeverhältniſſen.

Die Schweiz iſt durch die neue Bundesverfaſſung von 1848 in eine neue Entwickelungsphaſe des politiſchen Lebens ge⸗ treten. Aus dem Staatenbunde wurde ein Bundesſtaat und an die Stelle der Tagſatzungen und beweglichen Vororte Zürich, Bern und Luzern kam Bern als feſter Bundesſitz. Angeſichts der hehren Jung frau und des ernſten Mönchs erhebt ſich das Bundesrathhaus, zwar nur ein kleines Menſchenwerk gegenüber den Felſendomen, oie ſeit vielen tauſend Jahren in ruhiger Majeſtät daſtehn, aber doch in ſeiner Structur aus dem Granit und Marmor der einheimiſchen Berge die Solidität des Vorbildes nachahmend. Dieſer Bundes⸗ palaſt, wie man ihn wohl zu nennen beliebt, iſt nun zwar ein ſtatt licher Ausdruck, ein Sinnbild der Bundesverfaſſung und man hört auch nicht ſelten in den Kantonen über zu ſtarke Centraliſation klagen, aber Bern iſt doch kein Paris und der Bundespalaſt gleicht nicht den Tuilerien. Nach der Bundesverfaſſung iſt die Centraliſation nur ſo weit geführt, als es der Schweiz zum Heil gereicht, deren Glieder dadurch zu einem organiſchen Staatskörper ſich vereinen, ſie enthält den glücklichen, von hoher Staatsweisheit zeugenden und ſich bewäh⸗ renden Verſuch, die Bundesſouveränetät und die Kantonsſouveränetät in das rechte Gleichgewicht zu bringen. Wenn ſich wirklich ein Uebergreifen der erſteren hie und da zeigen ſollte, ſo wäre das nicht die Schuld des Verfaſſungsgeſetzes, ſondern der Menſchen, welche das Geſetz handhaben. Einer der erſten ſchweizeriſchen Staatsmänner ſprach als Nationalrathspräſident im Januar 1863 in einer ſeiner kräftigen Reden die Worte:

Der ſchöne Baum unſeres neuen Bundes, der ſeine ſchützenden

Zweige über das ganze Vaterland ausbreitet, hat zu ſeinen Wurzeln ¹ 274 4. 4 N 5

die Kantone. Würden wir dieſe Wurzeln verkümmern und abſterben laſſen, ſo würde damit auch dem Baume der ſichere Untergang be Solche Worte aus dem Munde eines Mannes, der zu den

reitet. Gründern des neuen Bundes gehört, werden von Zeit zu Zeit nöthig

gefunden, um zu beruhigen, wenn in einem Kanton die Furcht vor Beeinträchtigung der Kantonsſouveränetät zu laut ſich äußert. Die Kantone wachen ängſtlich darüber, daß ihnen ihre ſelbſtherrlichen Rechte nicht entzogen werden. Ihre Verfaſſungen ſind ihnen vom Bunde gewährleiſtet; die Rechtsgeſetzgebung und Rechtspflege iſt in ihren Händen, wie das Finanzweſen, die Polizei, das Schulweſen und die kirchlichen Einrichtungen, ſo weit nicht dem Allgemeinen eine nothwendige Conceſſion gemacht werden muß. Daraus ergibt ſich denn in Einheit eine Vielheit mit dem wunderbarſten Farbenſpiel.

Der Anblick einer unter freiem Himmel am Sonntag vor ein⸗ gehendem Mai tagenden Appenzeller Landsgemeinde verſetzt uns in die Zeit germaniſcher Gauverſammlungen zurück. Das Volk, für welches die politiſche Mündigkeit mit dem achtzehnten Jahre beginnt, kommt bewaffnet zu dieſem Concilium, wie es früher von den Bergen herabſtieg auf den kriegeriſchen Sammelplatz mit Schlachtſchwert, Hakenbüchſen oder Spießen, wenn das Harſthorn ertönte. Die jetzige Bewaffnung, wo einer nach Vorſchrift eines alten Mandats mit einemlang anſehnlich Seitengewehr erſcheint, ein anderer mit einem kurzen Schwert, und wo die ſonſtige Kleidung nichts weniger als kriegeriſch iſt, kann dem Zuſchauer komiſch erſcheinen, wer aber weiß, daß die Waffe das äußerliche Zeichen der Ehre iſt, daß für Ehrentziehung noch die Formel beſtehtvon Ehr und Ge⸗ wehr ſetzen, und wer dann die ganze Feierlichkeit der Verſammlung verfolgt, der wird dieſe kleine Tradition des alten Germanenthums nicht weiter belächeln, zumal wenn er ſieht, wie der regierende Land⸗ ammann und neben ihm der Landſchreiber und der Landesweibel in ſeiner Amtstracht auf dem erhöhten Gerüſte, demStuhl, der mit den Landesfarben bemalt iſt und an welchem zwei große Schlacht⸗ ſchwerter angebracht ſind, niederknieen und um den Beiſtand Gottes beten für die gedeihliche Behandlung der Landesangelegenheiten. Den Hauptgegenſtand der Verhandlung bilden meiſtens die Wahlen der Beamten, die in Die Namen dieſer Beamten ſind auch noch recht alterthümlich: Land⸗ ammann, Pannerherr, Statthalter, Seckelmeiſter, Landeshauptmann, Landesfähnrich, Landesbauherr, Landeszeugherr, Armenleutenſeckel⸗ meiſter. Sowohl bei den Wahlen wie bei den weiteren Traktanden entſcheidet dasHandmehr, und wo eine Angelegenheit beſonders wichtig erſcheint, drücken die ſtimmenden Landleute ihr Jutereſſe durch eine lebhafte Wirbelbewegung der aufgereckten Hände aus.

Solche Landsgemeinden in ähnlicher Form, nur ohne die allge⸗ meine Bewaffnung, beſtehen auch noch in Uri, in Nidwalden und Obwalden, in Glarus, und wir haben die Erſcheinungsform der primitiven Urdemokratie, die nur in kleinen Staatskörpern mit ein⸗ fachen Lebensverhältniſſen möglich iſt, aber auch da, wie die Geſchichte der ſchweizeriſchen Landsgemeinden zeigt, zu den ſchlimmſten Aus⸗ ſchreitungen kommen kann, als da ſind Juſtizmorde, Parteidruck, confeſſionelle Intoleranz ꝛc., denn das Volk iſt der Souverän in großen und kleinen Dingen; es

über Leben und Tod

der

kann in einer und derſelben Landsgemeinde eines Menſchen entſchieden werden und ob die junge Welt bis 9 Uhr oder bis Mitternacht tanzen darf. Das Fortbeſtehen der die Urdemokratie vorſtellenden Landsgemeinden iſt in der Gegenwart nur dadurch möglich in der Schweiz, daß die Kan⸗ tonalſouveränetät durch die Bundesſouveränetät gedeckt wird und daß der Schwerpunkt des ſchweizeriſchen Staatsweſens in der letzteren liegt. Treten wir jetzt auf die Tribüne Rathhausſaals in Zürich zur Zeit einer Sitzung des Kantonraths oderGroßenraths, ſo haben wir ein Bild vor uns, das von einer Appenzeller Landsgemeinde ſehr verſchieden iſt. Ungefähr 200 Männer, die das Volk als ſeine Vertreter gewählt hat, ſitzen da in ſchwarzer Kleidung, aber ohne den monſtröſen franzöſiſchen Frack, und vernehmen die Eröffnungsrede des für die Sitzung gewählten Präſidenten oder hören auf die Rede eines Mitgliedes oder Großraths. Der Präſident ſpricht ein mög⸗ lichſt reines Hochdeutſch, freilich nicht ohne das unvermeidliche ange⸗ borne eiſcht,Geiſcht,Vatterland, den ſonſtigen Rednern iſt eine ſtärkere dialektiſche Beimiſchung geſtattet, aber die Annäherung au den Germh der Schriftſprache iſt ſichtbar. Die Züricher, deren Streben nach Reichthum überhaupt recht lohnend geweſen iſt 5 ſich auch einen Sprachreichthum verſchafft nn unee henſen ir nden Decennien Gutdeutſch(Hochdeutſch), Großenraths⸗Dütſch und Züri⸗ naſch und in ns Ziridmhherasn allgemeine Herzens⸗ 4 unter ſich allein zuläſſig, aber

de der Regel nur auf ein Jahr gewählt werden.