Jahrgang 
1 (1865)
Seite
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laſſen, daß ihr abgegebenes amtliches Gutachten zur Superreviſion auswärtigen mediciniſchen Autoritäten unterbreitet wurde. Ebenſo mußten ſich die Hofleute und Diener Herzog Friedrich's dem Ge⸗ richtshofe ſtellen, um ſich über die phyſiſchen und moraliſchen Ei⸗ genheiten des Herzogs zu Protokoll vernehmen zu laſſen. Selbſt die Waſchfrauen wurden über die Geſundheitsverhältniſſe des Her⸗ zogs examinirt. Von auswärtigen Zeugen wurden mehrere Per⸗ ſonen aus Stadtilm vorgefordert, die den Herzog in einem Zu⸗ ſtande von Geiſtesabweſenheit und kindiſcher Abhängigkeit von ſei⸗ ner Umgebung geſehen haben wollten. Zwei Deutſche, ein Pro⸗ feſſor Hasper aus Leipzig und ein Herr Nißler, ich weiß nicht woher, dienten dabei, im Intereſſe der engliſchen Compagnie, als Aufſpürer von den Klägern nachtheiligen Zeugen. DerAllg. An⸗ zeiger der Deutſchen findet, in dem erwähnten Artikel, dieScham⸗ loſigkeit dieſer Zeugenausſagen über oder gegen das Leben eines eben verſtorbenen deutſchen Negenten ganz gleich der Schamloſig keit, welche die Zeugenvernehmungen in dem noch im friſchen Andenken lebenden Scandalproceſſe gegen die Königin Caroline von England zu Tage förderten. Endlich wurde die Unterſuchung, nachdem ſie, wie bereits bemerkt, fünf volle Monate gedauert hatte, geſchloſſen und die Acten nach England geſchickt, ohne daß den Klägern Einſicht in dieſelben geſtattet wurde, während die Beklagten in England ohne Schwierigkeiten Abſchriften erhielten. Dagegen hatten die gothai⸗ ſchen Bürger die Ehre, die Gaſthausrechnung für die hohe Com⸗ miſſion mit circa ſechstauſend Thalern berichtigen zu dürfen.

Die deutſchen Policeninhaber beſchloſſen jetzt, zunächſt ihre 3208 Pfund Sterling betragende Forderung gegen die Atlas Com- pany einzuklagen, da ja ein günſtiges Urtheil in dieſer Sache auch für die andern Forderungen entſcheidend ſein mußte. Die Haupt⸗ verhandlung fand vor dem Geſchwornengericht der Kings⸗Bench am 21. October 1828 ſtatt, unter dem Vorſitze des Lord Tenterdon. Der Anwalt der deutſchen Kläger war kein Geringerer, als der berühmte ſpätere Lordkanzler Brougham, der mit glänzender Be⸗ redſamkeit, kräftig und gewandt, ihre Sache führte. Ueber die Er⸗ gebniſſe des Zeugenverhöres wurde vom Gerichtshofe Dr. Green, Arzt am Londoner Thomashoſpital, vernommen, deſſen Ausſage dahin lautete, daß die Geiſtesſchwäche des Herzogs nicht der Art war, daß ſie ſeine phyſiſche Geſundheit benachtheiligte, daß er(Zeuge) jedoch, wenn ihm die Ausſtellung des beſagten Geſundheitsatteſtes übertragen worden wäre, es für nöthig erachtet haben würde,

r Geiſtesſchwäche des Herzogs und ſeiner mangelhaften Sprach⸗

gane Erwähnung zu thun. Der Vorſitzende, Lord Tenterdon, er⸗ trarte demnach, er würde den Geſchworenen zu entſcheiden geben, ob ihrer Meinung nach Thatſachen verſchwiegen worden ſeien, die den Verſicherern hätten bekannt gemacht werden ſollen; fiele die Antwort bejahend aus, ſo wäre die Police dem Geſetze nach für null und nichtig zu halten. Dieſe Aeußerung machte ſichtlich einen den Klägern nachtheiligen Eindruck auf die Stimmung der Ge⸗ ſchwornen, ſo daß Lord Brougham es nicht für rathſam hielt, es auf einen Spruch ankommen zu laſſen, ſondern es vorzog, ſich wie die engliſche Proceßordnung es erlaubte mit dem Vorbe halte abweiſen zu laſſen, daß er auf eine neue Unterſuchung an⸗ tragen könne.

Aber die Kläger verzichteten auf eine weitere Verfolgung ihres Nechts vor dem engliſchen Forum. Ihr Muth war durch den iren Koſtenaufwand dieſes erſten Verſuches gebrochen. Lord am liquidirte für ſeine Bemühungen als Anwalt nicht we⸗ (s 2700 Pfund Sterling(gegen 19,000 Thaler); eine ge⸗ ſtellee Caution von 900 Pfund Sterling war für die Koſten der Verhandlung vor der Jury daraufgegangen. Kurz, Alles in Allem gerechnet, belief ſich der gemachte Aufwand bereits auf 27,000 Tha⸗ ler, während es ſich zunächſt nur um ein Object von 3208 Pfund Sterling oder nicht ganz 22,000 Thaler handelte!.

So endigte, noch bevor es zu einem Verdict gekommen, die⸗ ſer merkwürdige deutſch⸗engliſche Lebensverſicherungs⸗Proceß, der nicht blos für die Geſchichte der deutſchen Rechtspflege, ſondern für die Blätter unſer neueren vaterländiſchen Geſchichte überhaupt eine nicht gerade heitere Illuſtration liefert. Wurde doch durch dieſen Rechtshandel und noch dazu vor den Schranken einer engliſchen Gerichtsſtätte actenmäßig conſtatirt, daß in Deutſchland die Ge⸗ ſchicke eines Staates in den Händen eines Fürſten ruhen konnten,

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der von dem Antritte ſeiner Regierung bis zu ſeinem Tode total geiſtesſchwach, der Sprache beraubt und halb erblindet war und für deſſen Regierungshandlungen kein conſtitutioneller Miniſter die Verantwortung übernehmen konnte, weil eben das gothaiſche Land damals noch ein unconſtitutionelles, abſolut regiertes war. Daß Herzog Friedrich der Vierte von unſchädlichen, gutmüthigen Inſtinc⸗ ten geleitet war wer ſieht dem edlen, lockigen Byronskopf der auf der Gothaer Schloßbibliothek aufgeſtellten, von Nathgeber ge⸗ fertigten Marmorbüſte des Herzogs überhaupt eine Spur phyſiſcher wie geiſtiger Verkümmerung an? ſo wie der Umſtand, daß ſeine geſchäftleitenden Staatsbeamten gewiſſenhafte, umſichtige Män⸗ ner waren, welche die Unzurechnungsfähigkeit ihres Gebieters nicht zum Nachtheile des Landes mißbrauchten, mag immerhin die That⸗ ſache in milderem Lichte erſcheinen laſſen, das Widernatürliche der⸗ ſelben wird dadurch nicht aufgehoben.

Aber wir können dieſe Miſéere heute vergeſſen oder doch zu dem übrigen Unerquicklichen legen, deſſen die vaterländiſche Geſchichte an ähnlichen Thatſachen mehr als zu viel bietet, im Hinblick auf die glorreiche Nutzanwendung, welche der fein berechnende Kopf und der Unternehmungsmuth eines verdienten Mannes in Gotha, unterſtützt von der patriotiſchen Beihülfe ſeiner Mitbürger, aus dem verunglückten Proceſſe zu ziehen wußte. Der harte Schlag, der den Wohlſtand gothaiſcher Geſchäftshäuſer tief erſchütterte und einige derſelben zum Falle brachte, gab, mit elektriſcher Wirkung, den erſten Anſtoß zur Schöpfung der deutſchen Lebensver⸗ ſicherungsbank zu Gotha.

Es war der geniale Begründer der Feuerverſicherungs⸗Bank zu Gotha, der Kaufmann C. W. Arnoldi, den der Verluſt, wel⸗ chen ſeine Mitbürger in dieſem eben ſo koſtſpieligen wie nutzloſen Proceß erlitten, in ſeinem bereits 1827 entworfnen Plane beſtärkte, die deutſche Nation von den engliſchen Lebensverſicherungsinſtitu⸗ ten zu emancipiren durch eine That nationaler Selbſthülfe.

Warum ſollte deutſches Geld, deutſche Rechenkunſt, deutſches Wiſſen von den Geſetzen des Lebens und Sterbens, vor Allem aber die Macht deutſcher Vergeſellſchaftung nicht ausreichen in un⸗ ſerm Vaterlande, unter dem Schutze vaterländiſchen Rechtes, ein Inſtitut ähnlich weittragenden und wohlthätigen Wirkens zu be⸗ gründen? Und dieſer Gedanke verwirklichte ſich in raſcher That.

Schon am 1. Januar 1829 wurde die Lebensverſicherungs⸗Bank für Deutſchland in Gotha eröffnet mit einem Stamme von 794 Theilnehmern und einer Verſicherungsſumme von 1,390,000 Thlrn. Am 1. November 1864 zählte das noch jugendlich zu nennende

Inſtitut denn erſt in vier Jahren wird es ſein Schwabenalter erreichen bereits 26,397 Perſonen zu ſeinen Theilnehmern mit

einer Verſicherungsſumme von 45,604,000 Thalern. Der Bank⸗ fond betrug 12,450,000 Thaler! Facta loquuntur Zah⸗ len ſprechen!

Dieſes Inſtitut, das erſte in Deutſchland der Zeit nach, das erſte auf dem europäiſchen Continente der Bedeutu ng nach, ja in mehr als einer Beziehung, in welcher es die älteren engli⸗ ſchen Lebensverſicherungsanſtalten überflügelt, das erſte der Welt, verdient wohl in unſerm Vaterlande beſſer gekannt zu ſein, als eine flüchtige Vorſtellung von dem Weſen deſſelben oder ein Blick in ſeine Statuten ſolches ermöglichen. Stellt ſich doch in keiner andern volkswirthſchaftlichen deutſchen Schöpfung die Macht der Aſſociation in ſo impoſanten Ziffern in ſo ſichtbar wohlthätiger Einwirkung auf das Familienleben und indirect auf den nationalen Wohlſtand dar! Und doch war dieſe Schöpfung durch den ebenſo genialen wie kühnen Gedanken eines Mannes in's Leben gerufen, lange bevor noch die raſtloſe Agitation Schulze⸗Delitzſch's die Idee der auf Vergeſellſchaftung begründeten Selbſthülfe und deren Ver⸗ wirklichung durch die Volksbanken eine landläufig populäre gewor⸗ den iſt. Ich darf darum hoffen, daß meine Leſer mich gern auf einem Gange durch die verſchiedenen Bureaus der Gothaer Lebens⸗ verſicherungsbank begleiten werden, um das ebenſo großartige wie intereſſante Getriebe dieſes Inſtitutes kennen zu lernen. Der Leſer hat nicht zu befürchten, in den Schematismus eines trockenen Ge⸗ ſchäftsganges hineinzugerathen. Denn nirgends wohl dürfte ein Griff in's volle Menſchenleben intereſſantere Erſcheinungen zu Tage fördern, als gerade an dieſer Stätte, wo der letzte Athemzug des Sterbenden capitaliſirt und in harte klingende Münze unngeſetzt wir

st wird.