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Kleine Novellen : vier Bändchen / von A.G.L. Toussaint
Entstehung
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das nur, wenn er es für das Intereſſe des Landes nöthig hielt und zog ſich ſtets zurück, ſobald daſſelbe Intereſſe dieß zu fordern ſchien. So in Afrika, wo er ſeinen Platz in dem Heere, welches er ſelbſt beſoldete, dem großen Feld⸗ herrn Navarra abtrat, ſobald er bemerkte, daß dieſer es müde war, die Rolle eines Untergebenen zu ſpielen. So rief er Ferdinand aus Arragon zurück, obſchon er voraus⸗ ſah, daß dieſer ein mißtrauiſcher und eifriger Herr für ihn werden und eher ſeine Pläne vereiteln, als unterſtützen könne; es galt ihm nur, dem Uebermuth der inländiſchen Großen und den Forderungen der ausländiſchen Neben⸗ buhler einen eingebornen Fürſten entgegenzuſtellen und gerne opferte er ſeine Vortheile. Ferdinand kam, Kimenes unter⸗ ſtützte ihn mit der ganzen Kraft ſeines feſten und ernſten Geiſtes, mit der ganzen Schärfe ſeines feinen und umſich⸗ tigen Urtheils. Er lehrte ihn, ſchwachen, im Unglück untreu gewordenen Freunden zu vergeben, oͤffentliche Feinde, welche mit dem Glücke wiederkehrten, durch Sanftmuth für ſich zu gewinnen; er milderte dieſen harten und eigennützigen Charakter und lenkte ſeine ſelbſtſüchtige Eiferſucht ſo gut, wie möglich. Als aber Ferdinand treulos genug war, Germaine de la Foir zu heirathen, als er Erben wünſchte, ſelbſt nachdem Gott ihm ſeinen Erſtgebornen nahm, und ſeinen äußerſten Willen ſchrieb, wodurch er ſei⸗ nem zweiten Enkel Ferdinand eine Macht und Würden übertrug, welche die Rechte des ältern Bruders ſchmäler⸗ ten und Streit und Uneinigkeit genug im Gefolge hatten, um Arragon von Caſtilien zu reißen — da ſchaarte ſich Timenes ſo billig wie treu zu denen, welche im Belange des Vaterlandes für die Rechte eines fernen Waiſen ſtrit⸗ ten, obſchon er in ſeinen Wünſchen und Abſichten nie mit ihnen übereingeſtimmt hatte. Auch ſiegte die Rechtlichkeit, und als Ferdinand ſtarb, hinterließ er ſeinem älteſten Enkel Karl, der ſchon Graf von Holland und Erzherzog von Oeſterreich war, die vereinigten Reiche Caſtilien und Arragon als rechtmäßiges Erbe. Touſſaint, kl. Novellen⸗ 2