Teil eines Werkes 
4. bis. 7. Bändchen (1847)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

285

durfte man ſich nicht ſtellen. Die zwei Herren wandten ſich jetzt dem Volke zu; auf einen Wink des Herrn von Caſtre ſprengte ein dritter Reiter aus den Reihen der Soldaten hervor. Es war ein gräflicher Gerichtsbote; der jetzt ein langes Pergament von einem Stäbchen wand und deſſen Inhalt mit entblößtem Haupte las. Es war eine Proclamation der Statthalterin Margaretha, welche im Grunde das Edikt vom 1. Mai 1521 wiederholte, und mit ſtärkern Worten nur größere Beſchränkung der bürgerlichen und ſelbſt der häuslichen Freiheit und ernſte Strafandrohungen brachte. Jede oͤffentliche und heimliche Verſammlung zur Erklärung oder auch nur zur Leſung der heil. Schrift und namentlich der Briefe des Apoſtels Paulus wurde ſtreng dadurch verboten; Niemand durfte fortan ſelbſt nicht im eigenen Hauſe, ſelbſt nicht im Kreiſe der Familie über religioſe Fragen ſprechen oder ſtreiten. Alle ketzeriſchen Bücher wurden dem Feuer überwieſen. Dann folgten noch ſtrenge Beſtimmungen in Bezug auf die Herausgabe von Büchern, und zum Schluſſe die Be⸗ merkung, daß von da an der Statthalter und die Räthe von Holland die Freiheit hätten, die Edikte nach rechtem Verſtande auszulegen und anzuwenden.

Ein dumpfes Schweigen herrſchte unter der Menge, nachdem der Gerichtsbote geendet. Dieſer ſtieg jetzt vom Pferde nieder, heftete das Edikt an eine Stange, welche einer der Soldaten trug und pflanzte dieſe inmitten der Weide auf. Dann wandte ſich eine Stimme, welche Ot⸗ tiliens Pulſe ſchneller jagen und ihre Bruſt höher klopfen ließ, zu dem Volke und hielt den Verſammelten vor, wie ſie ſich Alle der Uebertretung dieſes Ediktes ſchuldig ge⸗ macht, ſelbſt diejenigen unter ihnen, welche keine Unter⸗ thanen des Grafen von Holland ſeien, denn dieſe befänden ſich jetzt immerhin auf ſeinem Gebiet und müßten ſich alfo den Geſetzen und Bräuchen des Landes fügen. Den⸗ noch ſprach er von Gnade; man ſei nicht gewillt, eine ſo große Zahl von Schuldigen auf einmal zu ſtrafen und