Teil eines Werkes 
1. Bändchen (1826)
Entstehung
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keine Ruckkehr verſtattet wird. Iſt Eure Reue ächt und wahr, ſo offenbaret, was Ihr wißt, dem heimlichen Gerichte, auf daß dieſes die Bů⸗ ſen ſtrafen koͤnne. Der Allbarmherzige wird Euch dann gnädig ſeyn, und Eurer Sünde nicht mehr gedenken. Und daß das Gericht Euch nicht ſtrafe, und ſich verſohnt zu wende, das ſey meine Sorge.“

Hans gelobte uun, von der Stetnangt ge⸗ foltert, ein aufrichtiges Geſtändniß, und hielt auch Wort; denn als am nächſten Abende, auf des wiſſenden Mönchs Veranſtaltung, zwei ver⸗ mummte Vehmſchoͤffen erſchienen, bekannte der Ritter aufrichtig alles, wovon er Wiſſenſchaft hatte, und gelobte, ſolches eidlich zu beſtärken, auch einen ganz andern Wandel zu führen, wolle ihm Gott das Leben ferner ſchenken. Er ſtarb jedoch bald reuevoll, und deshalb ausgeſohnt mit Gott und Menſchen.

Als ſich nun der Mond aufs neue filete, verſammelten ſich die Schöffen des Vehmgerichts wieder in ihrer Kapelle; und es klagte nun der Schoͤffe Kaspar von Hohenbuͤhel den Rit⸗ ter Götz von Raspenheim förmlich und feier⸗ lich an, ſeinen Knappen Radlof zum Morde