Teil eines Werkes 
4. Band (1869)
Entstehung
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des deutſchen Fürſtenrechts die Regierung dieſes Landes übernehmen, aber nur als Euer, der rechtmäßigen Herren und Regenten, Bevollmächtigter und Stellvertreter. Und nur als ſolcher habe ich ſie bisher geführt, und als ſolcher gebe ich ſie jetzt, bei Eurer durch Gottes Gnade herbeigeführten glücklichen Rückkehr, in Eure Hände zurück, mich zu jeder Verantwortung, Recht⸗ fertigung und etwaigen Genugthuung gegen Euch er⸗ bietend. Zu allernächſt aber geſtattet, daß ich, meine Gemahlin, meine hier anweſenden Kinder und mein Bruder als Eure nunmehrigen Unterthanen Euch un⸗ ſere erſten Huldigungen darbringen.“

Die Zwillingsbrüder hatten während dieſer Rede des regierenden Grafen nur einen einzigen Blick mit einander gewechſelt. Als ſie zu Ende war, trat der Ritter vor.

„Mein theurer Bruder“, ſprach er, „die Regierung dieſes Landes kann keinen beſſern Händen anvertraut werden, als von denen ſie ſeit einer ſo langen Reihe von Jahren gewiſſenhaft und beglückend geführt wor⸗ den iſt. Das iſt unſer beider Meinung. Unſer Bru⸗ der Leopold hat ſtets den Frieden und die Ein⸗ ſamkeit eines beſchaulichen Lebens geſucht; ich ſehne nach einem langen Leben voll Kämpfe und Beſchwer⸗ den mich nach Ruhe. Den Regenten, auch dem kleinſten,