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Geſammthauſes bei. Der vor dieſem hohen Familien⸗ tribunal Angeklagte iſt unwürdig, ferner den Namen zu tragen, den er geſchändet hat; ſein Name werde ausgeſtrichen aus dem Stammbaum unſeres hohen Hauſes. Daraus ergeben ſich alle weitern Folgen von ſelbſt.“
Es war ein radicales Votum des würdigen Herrn, der nicht viele Worte machte.
Selbſt der Graf Eberhard zuckte auf; die alte Gräfin beugte das Geſicht, es mit beiden Händen be⸗ deckend.
Mit geſpannteſter Erwartung blickten alle Andern auf den regierenden Grafen von Haſſenfurt, der jetzt das Wort nehmen mußte.
Er war ein feiner, hagerer Herr; man ſah ihm Schüchternheit an; er war der Gemahl jener Dame, die am Morgen ſelbſt die Gräfin Schleigheim zum Schweigen zu bringen vermocht hatte.
Seine Anſicht war dennoch heute die entſcheidende. Stimmte er dem Grafen von Hauenſtein bei, waren alſo die drei regierenden Häupter der Familie in der Verurtheilung einig, ſo war für den Angeklagten eine Hoffnung wohl nicht mehr vorhanden.
Der hagere Herr ſprach „Auch ich pflege nicht viele Worte zu machen. Ich


