Teil eines Werkes 
3. Band (1873)
Entstehung
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Mord beſtritten hatte, daß ihm dieſer auch nicht voll⸗ ſtändig hatte bewieſen werden können, und daß er daher, da wegen des mangelnden vollen Beweiſes die ordentliche Strafe des Geſetzes, die Todesſtrafe, nicht gegen ihn erkannt werden durfte, nach den damals beſtehenden Geſetzen zu jener dreißigjährigen Zucht⸗ hausſtrafe verurtheilt worden war — ſie kam, da er zur Zeit der That ſchon einige vierzig Jahre zählte, einer Verurtheilung auf Lebenszeit gleich.

„Hat er Ihnen in ſeiner Sterbeſtunde den Mord bekannt?“ fragte ich den Geiſtlichen. „Nein,“ war die Antwort, „er hat mir im Gegen⸗ theile auch in dieſer letzten Stunde noch betheuert, daß er unſchuldig ſei.“

Ich mußte ein ungläubiges Geſicht machen.

„Die recht verſtockten Verbrecher, Herr Pfarrer, können nur mit einer Lüge auf den Lippen ſterben. Sie ſelbſt werden es oft genug erfahren haben.“

„Leider. Und ich erkannte es. Gerade dieſe Er⸗ fahrung hat mich aber um ſo mehr gelehrt, die Wahrheit von der Heuchelei auf dem Todtenbette zu unterſcheiden.“