Teil eines Werkes 
Die sieben Todsünden : 1. Abtheilung, Die Hoffart oder Die Königin : 8. bis 11. Bändchen (1847) Les sept péchés capitaux
Entstehung
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lachend fort,abgemacht, ich und Fräulein Erneſtine wer⸗ fen alle unſere Güter zuſammen . . . alle, ohne Ausnahme, von meiner Unterlieutenantsepaulette bis zu ihrer Stick⸗ nadel. . . eine voͤllige, gegenſeitige Schenkung!

Und bei der Theilung wird es keine Schwierigkeiten geben, flüſterte der Commandant Bernard ſeufzend.Ah! ich habe nie ein Verlangen gehabt, reich zu ſein, wenn nicht heute!

Man iſt alſo dahin einverſtanden, daß der Artikel, die Gütergemeinſchaft betreffend, in den Vertrag aufge⸗ nommen werde, ſagte der Notar,ich fahre fort:

Die genannten Ehegatten heirathen ſich unter der Beſtimmung der Gütergemeinſchaft und machen ſich eine gegenſeitige und völlige Schenkung mit allen beweglichen und unbeweglichen Gütern und Werthen irgend einer Art, die ſie eines Tags durch ſich ſelbſt oder durch Erbſchaft beſitzen dürften.

Erbſchaft!. . . arme Kinder; mein Kreuz und mein alter Degen, das iſt Alles, was ſie von mir zu erwarten haben, Herr Gerald, ſagte leiſe der Veteran zum Herzog von Senneterre.

Bah! mein Commandant, verſetzte Gerald heiter, wer weiß?

Während der alte Seemann, der die Hoffnung von Gerald nicht theilte, ſchwermüthig den Kopf ſchüttelte, fragte der Notar Erneſtine und Olivier:

Erſcheint Ihnen dieſe Abfaſſung entſprechend, mein Fräulein, und Ihnen auch, mein Herr?

Ich bin in dieſer Beziehung zum Voraus der An⸗ ſicht von Herrn Ollvier, antwortete Erneſtine.

Ich finde die Abfaſſung vollkommen gut, erwiederte Olivier immer heiter,und ich verſichere Sie, daß Sie in Ihrem Leben in keinem Vertrag eine Klauſel aufgenommen haben werden, welche weniger einem Streit unterworfen ſein kann, als dieſe. .

Nun wollen wir zur Unterzeichnung der Verträge