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„Und wenn man bedenkt, daß wir zu arm find, um dieſer lieben Erneſtine das geringſte Brautgeſchenk anzu⸗ bieten; ich hatte den Gedanken, unſere ſechs ſilbernen Be⸗ ſtecke zu verkaufen, doch Madame Barbangon wollte nicht, ſie ſagte, Deine Frau würde lieber etwas Silberzeug, als irgend einen Flitterkram haben.“
„Und Madame Barbangon hatte Recht, mein Oheim; doch ſtille.. hören Sie.“
Der Notar nahm in dieſem Augenblick den zweiten Vertrag und ſprach mit lauter Stimme:
„Wollen wir die Namen auch übergehen?“
„Gewiß,“ ſagte der Marquis.
„Ich komme zu dem einzigen Artikel, der die Beſtim⸗ mung über die Fragen der Intereſſen der beiden Ehegat⸗ ten betrifft.“
„Das wird nicht lange dauern,“ ſagte leiſe der Com⸗ mandant Bernard.
„Mein Herr,“ ſprach Olivier lächelnd, „erlauben Sie mir, Sie zu unterbrechen, dieſer Artikel des Vertrags ſcheint mir überflüſſig, denn ich habe die Ehre gehabt, Ihnen geſtern zu ſagen, ich beſitze nichts, als meinen Unterlieute⸗ nantsgehalt, und Fräulein Erneſtine Vert⸗Puits beſitze auch nichts, als ihr Gewerbe einer Stickerin.“
„Das iſt wahr, mein Herr,“ erwiederte der Notar, ebenfalls lächelnd; „doch da manſich unter irgend einer Be⸗ ſtimmung heirathen muß, ſo glaubte ich die erwähnte als die einfachſte annehmen zu dürfen und dem Vertrag ein⸗ verleiben zu können, Sie verheirathen ſich in Gemeinſchaft der Güter mit Fräulein Erneſtine Vert⸗Puits.“
„Dann wäre es mehr in Ordnung geweſen, zu ſagen, wir heirathen uns in Gemeinſchaft der Nichtgüter,“ entgegnete Olivier heiter; „doch gleichviel, da es der Ge⸗ brauch iſt, ſo nehmen wir die Klauſel an, nicht wahr, Erneſtine?“
„Gewiß, Herr Olivier,“ antwortete Fräulein von Beaumesnil.“
„Gut alſo, Herr Notar,“ fuhr der junge Mann


