Teil eines Werkes 
Die sieben Todsünden : 1. Abtheilung, Die Hoffart oder Die Königin : 8. bis 11. Bändchen (1847) Les sept péchés capitaux
Entstehung
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223 daß ſie reich iſt, von dieſer Verfügung wieder ab⸗ ge

Der Notar fuhr fort:

Man iſt übereingekommen, daß die männlichen Kin⸗ der, welche aus dieſer Ehe hervorgehen dürften, ſie ſowohl, als ihre Nachkommen, mit ihrem Namen Senneterre den Namen Haut⸗Martel verbinden ſollen. In dieſe Bedingung haben die genannten Chegatten auf die Bitte von Louis Auguſt, Marquis von Maillefort, Prinz Her⸗ zog von Haut⸗Martel, eingewilligt.

Als Herminie eine Bewegung des Erſtaunens machte, ſagte der Buckelige, indem er Gerald anſchaute:

Mein liebes Kind, das iſt eine kleine Anordnung adeliger Eitelkeit, der Gerald ſeine Beiſtimmung gegeben hat, überzeugt, Sie würden nichts Ungeeignetes darin fin⸗ den, daß Ihr Sohn nebſt ſeinem erhabenen Namen den Namen eines Mannes führen ſoll, der Sie wie ſeine Toch⸗ ter betrachtet und liebt.

Ein rührender Blick voll zärtlicher, ehrfurchtsvoller Dankbarkeit von Herminie antwortete dem Marquis, und dieſer fragte den Notar:

Dieſer Artikel iſt der letzte des Vertrags?

Ja, Herr Marquis.

Wir koͤnnen nun den Vertrag von Fräulein Erneſtine leſen, ſagte der Buckelige,dann wird man die beiden Verträge unterzeichnen.

Gut, Herr Marquis, ſprach der Notar.

Nun iſt die Reihe an uns, mein Junge, ſagte leiſe der Commandant Bernard zu ſeinem Neffen,wie Schade, daß wir nicht in den Vertrag einfügen können, ich gebe dieſem lieben Kind und Dir ein kleines Vermögen . Doch, ach! mein armer Freund, fügte der alte Seemann mit einer zugleich lächelnden und traurigen Miene bei, Alles, was ich Euch dereinſt hinterlaſſe, wird die gute alte Mama Barbangon ſein . . Schönen Dank für das Hochzeitgeſchenk, nicht wahr?

Stille doch, mein Oheim, keine ſolche Gedanken.