157 tate aufs Richtigſte würdigen wird, ſobalb er keinen Zweifel mehr an der Sicherheit der Zukunft meiner Frau und Tochter behält, ihnen das anvertraute Fideicommiß zuſtellen, d. h. Jeder fünfundachtzig⸗ tauſend Franken.
„Wenn dagegen meine Beſorgniſſe in Erfüllung gehen; wenn meine Frau in ihrer zweiten Ehe Unglück oder Ruin findet; wenn der Vormund mei⸗ ner Tochter ſeine Pflichten verletzt, ſo wird Doctor MWax die ihm anvertraute Summe auf diejenige Art, die ihm als die geeignetſte erſcheint, anwen⸗ den und dafür forgen, daß dieſer Nothpfennig nicht unſinnig verſchwendet werde, ſondern beide vor Elend ſchütze.
„Sollte dieſer letzte Fall eintreten, ſo wünſche ich, daß der Herr Doctor Max meine Frau lange genug dem Elend und Verderben ins Auge ſchauen laſſe, daß die Prüfung etwas hart und die Lection möglich iſt.
„Da der Herr Dockor Max meiner Frau und Tochter gänzlich unbekannt bleiben und dennoch von den verſchiedenen Vorkommniſſen in ihrem Pri⸗ vatleben unterrichtet ſein ſoll, ſo habe ich (in Er⸗ manglung von etwas Beſſerem) ein Mittel ausge⸗ dacht, welches die Zuverläſſigkeit der für ihn noth⸗ wendigen Notizen und das Geheimniß, womit ſie umgeben werden ſollen, in Einklang bringt. Meine Frau hat ſeit langen Jahren eine gewiſſe An⸗ gelique in ihrem Dienſt, ſie liebt dieſe Dienerin und ich glaube, daß dieſelbe hinwiederum an ihre Ge⸗ bieterin anhänglich iſt. Der Herr Doctor Max könnte nach meinem Tode, um unſer Geheimniß


