Teil eines Werkes 
4. Band (1858) Schluß
Entstehung
Einzelbild herunterladen

155

Mutter unter ihre Vormundſchaft zu ſtellen, ſo hätte ich für Beide nicht die mindeſten Beſorgniſſe.

Aber Henriette wird, wenn ſie mich verliert, kaum aus den Kinderjahren ſein, und aus zärtlicher Achtung vor ihrer Mutter wird ſie den Wünſchen derſelben in Betreff ihrer zweiten Ehe nicht im Mindeſten entgegentreten, ſelbſt wenn dieſe Ehe die theuerſten Gefühle ihres Herzens verletzen ſollte.

Gott ſei Dank, Dein armer Vater wußte Deine edlen Eigenſchaften eben ſo richtig zu ſchätzen, wie er meine beklagenswerthe Schwäche kannte, ſagte Gabert, indem ſie ihrer Tochter einen Kuß gab.

Dann wandte ſie ſich an Herrn Mar:

Entſchuldigen Sie, Herr Doctor, daß wir Sie ſo oft unterbrechen.

Der Pfleger meiner Tochter wird nothwendig unter meinen Verwandten oder denen meiner Frau gewählt werden. Keiner von ihnen verdient mein Vertrauen in dem Grad, daß ich in Betreff der Verwaltung des Vermögens meiner Tochter voll⸗ kommen beruhigt wäre, indem das Geſetz die heili⸗ gen Intereſſen der Minderjährigen auf eine un⸗ glaubliche Art vernachläſſigt und geſtattet, daß ihr Vermögen ohne alle Controle und Bürgſchaft dem Gutdünken der Pfleger überlaſſen wird, bis ſie majorenn werden und dann gegen die Pflegſchaſt einen Recurs ergreifen können, der beinahe immer illuſoriſch iſt, beſonders wenn der Pfleger Nichts beſitzt.