Teil eines Werkes 
4. Band (1844)
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340,000 Franken. Zu dieſer kommt aber noch der Ertrag vom Verkauf der Werke der Geſellſchaft und der Gewinn vom Handel mit Kupferſtichen. Jede Platte kommt mit Zeichnung und Stich auf 600 Franken und kann zehntauſend Exemplare liefern, welche für Druck und Papier auf 40 Franken für jedes Tauſend kom⸗ men. Man kann dem verantwortlichen Herausgeber 250 Fran⸗ ken bezahlen, und es bleibt doch noch von jedem Tauſend 210 Franken Reinertrag. Heißt das nicht gute Geſchäfte machen? Man kann ſich denken, wie reißend der Abſatz iſt. Die Väter ſind ſelber die Handlungsreiſenden des Hauſes. Eifrigere und beharrlichere wären ſchwer zu finden. Auch kennen ſie nicht die Unannehmlichkeit der Zurückweiſung. Natürlich iſt der Heraus⸗ geber einer von ihren Leuten. Der Erſte, dem ſie dieſe Rolle zutheilten, war der Socjus des Procurator N. V. J. ... Dieſer Socius hatte einiges Vermögen; indeß für die Beſtreitung der erſten Einrichtung mußten ſie ihm Vorſchüſſe machen. Als ſie das

Gedeihen dieſer Induſtrie ſahen, forderten ſie plötzlich ihre Vor⸗

ſchüſſe zurück. Der Herausgeber war nicht in der Lage zu zahlen. Sie wußten es. Aber ſie hatten ihm einen reichen Nachfolger zu geben, von dem ſie vortheilhaftere Bedingungen erlangen konnten, und ſie richteten unbarmherzig ihren Socius zu Grund, indem ſie dtſlann zerſtörten, deren Dauer ſie ihm moraliſch verbürgt hatten.“

*) Ludwig XlV., der große König, beſtrafte mit Galeeren auf Le⸗ benszeit die Proteſtanten, welche nach ihrer (oft erzwungenen) Bekeh⸗ rung zu ihrem erſten Glauben zurückkehrten. Die Proteſtanten, welche trotz der Strenge der Edikte in Frankreich blieben, wurden des Be⸗ gräbniſſes beraubt, ihre Leichen auf einer Schleife hinausgefahren und den Hunden überliefert.

5) Wir erinnern den Leſer, daß die Lehre vom unbedingten leiden⸗ den Gehorſam, der Haupthebel der Geſellſchaft Jeſu, in dieſen Wor⸗ ten des ſterbenden Loyola zuſammengefaßt iſt: Jedes Mitglied des Ordens ſey in den Händen ſeiner Oberen wie ein Leichnam.

5) Dieſe Verbindlichkeit zum Spioniren und dieſe abſcheulichen Anreizungen zur Angeberei ſind die Grundlage der Erziehung, welche die Ehrwürdigen Väter geben.

*) Alles dies iſt buchſtäblich aus den Conſtitutionen der Je⸗ ſuiten gezogen. Man vergleiche Fxamen général. J. 29. Paulin 1843.

³) Dieſe Anordnung in den ZJeſuitencollegien iſt ſo ſtreng, daß wenn drei Zöglinge zuſammen ſpazieren gehen, und einer derſelben ſich einen Augenblick von den zwei andern trennt, dieſe Zwei bis zur

Rückkehr des Dritten ſich ſo weit von einander entfernen müſſen, daß Keiner den Andern hören kann.

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