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kommt, ſo muß ich ihm nachgehen, wie ich als Kind den Schmetterlingen nachlaufen mußte.“
„Der liebe Gott mag wiſſen, wohin die glänzenden, bun⸗ ten Schmetterlinge, die Ihnen durch den Kopf fliegen, Sie führen mögen,“ erwiederte der Doctor, mit der Miene väter⸗ licher Nachſicht lächelnd. „O, Sie Närrchen! Sie Närrchen! Wann wird endlich dies Köpfchen eben ſo vernünftig werden, wie es reizend iſt!“
„Den Augenblick, lieber Herr Doctor,“ erwiederte Adriana. „Ich will meine Träumereien laſſen, zur Wirklichkeit zurück⸗ kehren und eine ganz poſitive Sprache reden. — Frau Für⸗ ſtin, Sie haben mir Ihren Willen mitgetheilt. Hören Sie den meinigen an. Ehe acht Tage vergehen, verlaß' ich den Pavillon und beziehe eine Wohnung, die ich nach meinem Geſchmack habe einrichten laſſen. Dort werd' ich leben, wie es mir gefällt. Ich habe weder Vater noch Mutter und bin nur mir Rechenſchaft von meinen Handlungen ſchuldig.“
Die Fürſtin zuckte die Achſeln und ſprach: „Fräulein, Sie reden wirklich unvernünftig. Sie vergeſſen, daß die Geſell⸗ ſchaft unverjährbare Anſprüche der Moralität an Sie hat, und daß uns es obliegt, dieſelben geltend zu machen. Wir werden es nicht unterlaſſen; verlaſſen Sie ſich darauf!“
„So! Frau Fürſtin. Alſo Sie und Herr von Aigrigny
und Herr Tripeaud repräſentiren die Moralität der Geſell⸗
ſchaft? Das iſt klug ausgeſonnen. Iſt es etwa darum, weil Herr Tripeaud mein Vermögen als das ſeinige betrachtet hat? Iſt es etwa — —“
„Fräulein!“ ſchrie der Baron auf.
„Frau Fürſtin,“ fuhr Adriana fort, „da ſich eben Anlaß dazu bietet, ſo werd' ich von Ihnen Erklärungen verlangen über gewiſſe Vermögensangelegenheiten, die man mir bisher verhehlt zu haben ſcheint.“
Der geiſtliche Herr und die Fürſtin erbebten und wechſel⸗ ten einen Blick angſtvoller Beſorgniß. Adriana bemerkte es
nicht und fuhr fort: „Um Ihren Anſprüchen ein Ende zu
machen, ſage ich Ihnen hiermit mein letztes Wort: Ich will leben, wie es mir gut dünkt. Wäre ich männlichen Ge⸗ ſchlechts, ſo würden Sie ſich wohl nicht einfallen laſſen, mir
in meinem Alter die harte, erniedrigende Vormundſchaft auf⸗


