Teil eines Werkes 
4. Band (1856)
Entstehung
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dorbener iſt, als ich glaubte. Aber dieſe Unterhal⸗ tung iſt mir widerwärtig, ich will ihr raſch ein Ende machen. Zwei Worte indeß: Sie ſind majorenn und Herr Ihrer Handlungen, ſagten Sie mir dieſen Mor⸗ gen; ſo ſeien Sie denn frei, genießen Sie das Recht, welches des Geſetz Ihnen zugeſteht; was die ſelt⸗ ſamen Anſprüche betrifft, die Sie an mein Vermögen erhoben, ſo antworte ich Ihnen ſoviel: Ein Vater, ſelbſt in der Vermögenslage, in der ich bin, iſt ſei⸗ nem Sohne nur das Nothwen dige und nicht das Ueberflüſſige ſchuldig: ich war Ihnen das Nothwendige ſchuldig, und habe es Ihnen ge⸗ geben, nämlich das materielle und das geiſtige Brod; die moraliſche Erziehung, welche den Geiſt des Men⸗ ſchen bildet, erzieht, entfaltete nur die phyſiſche Er⸗ ziehung, die ſeine Conſtitution ſtark macht; der Vater iſt ferner dem Sohn das Werkzeug zur Arbeit ſchuldig, nämlich die Kenntniſſe, den nöthigen Unterricht, um eine ehrenhafte Laufbahn einſchlagen zu können. Endlich iſt der Vater für den Fall früher Krankheiten oder eintretender Ereigniſſe, welche die Carriere des Sohnes vernichten können, ſeinem Sohne eine Rente ſchuldig, die hinreicht, um ſeine Zukunft zu ſichern. Das ſind die Pflichten des Vaters; ſind dieſe Pflichten erfüllt, ſo bleibt er abſoluter Herr ſeines Vermögens und nach den Ge⸗ ſetzen der Vernunft, der Moral und der Billigkeit, iſt er ſeinem Sohn nicht das Geringſte weiter ſchul⸗ dig, mag ſein Vermögen auch noch ſo beträchtlich ſein. Dieſe väterlichen Pflichten habe ich reichlich gegen Sie erfüllt, mein Herr; ich habe Ihnen eine ausgezeichnete Erziehung gegeben; Sie ſind ſtark,