Teil eines Werkes 
Fernand Duplessis oder Denkwürdigkeiten eines Ehemanns : 5.-9. Bändchen (1851) Fernand Duplessis ou Mémoires d'un mari
Entstehung
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18 Wollte ich ſagen, da ich Hyaeinthe hintergangen,

ſo hätte ich nicht das Recht, mich zu beklagen, wenn ich

auch betrogen würde?

Das iſt ſcheinbar, aber ſehr falſch; das Böſe, das wir gethan haben, berechtigt nicht zu dem Böſen, das man uns thut; das Leben iſt zum Glück kein Austauſch von Repreſſalien; die Gerechtigkeit, die Billigkeit, die Sittlichkeit haben ewige Rechte.

Ich habe das Verkrauen von Hhacinthe mißbraucht,

das iſt ein Unrecht, ich geſtehe es; ich habe es durch

bitteres Beklagen geſühnt; was aber auch meine frühere Aufführung geweſen ſein mag, welche Zahl von Ehe⸗ männern ich auch betrogen haben mag, ich wäre in meinem Rechte, wenn ich mich empfindlich, empfindlicher als irgend Jemand bei einer ehelichen Beſchimpfung zeigen würde, und ich wollte eine glänzende Rache nehmen.

Und überdies heirathe ich mit der feſten Sicherheit, meiner Frau treu zu bleiben, gleichviel, aus Pflicht oder aus Sättigung; ich habe das Recht, eine der meinigen gleiche Treue zu fordern, ich ſage ſogar, eine die meinige übertreffende Treue, denn die Sitten, die Gewohnheiten, die unerbittlichen Geſetze der Menſch⸗ heit haben offenbar zwiſchen der Lage des Mannes und der der Frau eine Kluft befeſtigt.

Das iſt ſo wahr, daß der Ehebruch der Frau zum Obergerichtsherrn und ſouveränen Vollſtrecker ohne Ap⸗ pellation .. den Ehemann hat, der die Schuldige mit dem Tode beſtrafen kann, während der Ehebruch des Mannes, außerhalb des ehelichen Domicils, als durch⸗ aus ohne Folge betrachtet wird.

Bieſerlegttime Unterſchied beſteht überall; ſo wöre

ein Mädchen, das, ich will annehmen, einen Monat das Leben geführt hätte, welches ich zehn Jahre geführt habe, auf immer entehrt, verloren, und wenn es nach einer ſchicklichen Heirath trachtete, ſo hätte man nicht genug Geziſche für die lächerliche Frechheit ihrer Prä⸗