223
finden; es verſteht ſich, daß wir vornehmlich einen braven und redlichen Mann, mag er Witwer oder Junggeſelle ſein, haben wollen. Was das Alter betrifft, ſo werden wir, ſtreng genommen, bis zu acht und dreißig oder vierzig Jahren gehen, aber nicht weiter; hinſicht⸗ lich des Aeußeren machen wir nur den Anſpruch, daß er weder einäugig, noch buckelig, noch krummbeinig ſein darf.“
Der Dortor, ſich an mich wendend:— Bei Gott! das iſt Ihre Sache.
Ich:— Bis jetzt ſcheinen mir alle Erforderniſſe vereinigt; nur, ohne gerade das Geld als das Weſent⸗ lichſte zu betrachten. Sie wiſſen, mein lieber Ba⸗ rantin, daß mein Vermögen..
Der Notar:— Sich auf ſieben und vierzigtau⸗ ſend Livres Einkommen beläuft, Ihr Gut im Berry nicht zu rechnen, das auf dreimal hunderttauſend Fran⸗ fen geſchätzt wird.
Ich:— Könnte man nicht, eintretenden Falles, 400,000 Fr. Mitgift baar bekommen?
Der Notar:— Nicht einen Centime über hun⸗ derttauſend Thaler; ich kenne die Abſichten der Fa⸗ milie. Es iſt ſchon von zwei Heirathen die Rede geweſen, die eine mit einem meiner Collegen, deſſen Schreibfube jährlich 80,000 Franken einträgt, die an⸗ dere mit einem Banquier, der ſich in einer ſehr guten Lage befindet; ſie wollten, wie Sie, die 400,000 Fran⸗ ken in runder Summe haben; die Sache iſt ge⸗ ſcheitert...
— Hunderttauſend Thaler das iſt höchſtens vierzehn bis fünfzehn tauſend Livres Ein⸗ kommen.
Der Notar:— Ich wüßte eine gute Anlage und mache mich anheiſchig, Ihnen ſechzehntauſend Franken zu finden.
Ich:— Das würde kaum die Koſten decken, die mir eine Frau verurſachen müßte... Kommen dazu


