mahnungen an die ländliche Bevölkerung, welche die Geiſt⸗ lichen von den Kanzeln zu verleſen hatten, Belehrungen in den Zeitungen, die Widerlegungen nicht aufnehmen durften, verbreiteten ſich durch das ganze Ländchen, bis in die ent⸗ fernteſten, abgelegenſten Ortſchaften, und man gab ſich bald der freudigen und erhebenden Ueberzeugung hin, ſich auf dem ſicheren Wege zur Erreichung des erſtrebten Zieles zu befinden.
Das Land nahm dies alles ſchweigend in Empfang, es hatte ja keine Stimme zum Reden. Ausländiſche Zeitungen, welche auch nur geringe, mißliebige Aeußerungen enthielten, wurden ſogleich verboten, und Perſonen, die, wie dies in einigen Städten geſchah, ihre Stimme gegen ſolche Gewaltmaßregeln erhoben, ſofort verhaftet und unter die Anklage des Hochverrathes geſtellt, was für ſie, bei dem ſchleppenden Gange der Juſtiz, eine langjährige Unter⸗ ſuchungshaft in Ausſicht ſtellte.
In der Reſidenz lebte der Hof während dieſer Zeit an⸗ genehm weiter. Der Regent bekümmerte ſich wenig mehr um ſeine Mutter, deren Widerſtreben gegen ſeine Heirath für jetzt ja auch ziemlich gleichgültig blieb. Den größten Theil ſeiner Zeit verbrachte er in Umgange mit ſeiner Frau, welche ein ſehr freundlich in der Nähe gelegenes Luſtſchloß bezogen hatte, den übrigen benutzte er dazu, die Truppen zu inſpiciren und paradiren zu laſſen.
Leſſen befand ſich jetzt in ſeinem eigentlichen Elemente


