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regel und baten, im Falle ſie dennoch ausgeführt werden
ſolle, um ihre Entlaſſung.
Menſchen von einem heftigen Charakter, der mit Selbſt⸗ überſchätzung und Nichtachtung der Rechte Anderer gepaart iſt, beſitzen faſt niemals den wirklichen und wahren Muth. Sie ergehen ſich aber gern in nutzloſen Drohungen und kommen zuletzt gewöhnlich zu halben Maßregeln.
So geſchah es auch hier. Der Regent gab, obgleich mit anſcheinend heftigem Widerſtreben, nach; man beſchloß, die Verfaſſung vorläufig nicht zu beſeitigen, aber alle der Regierung zu Gebote ſtehenden Mittel anzuwenden, um
beſſere Wahlen zu erhalten. Die der Regierung in dem 8
kleinen Lande zu Gebote ſtehenden Mittel waren allerdings ſehr umfaſſender Art. Alle Beamten und was irgend da⸗ zu gerechnet werden konnte, Pfarrer, Lehrer, Gemeinde⸗ Vorſteher, waren mehr oder weniger von ihr abhängig, die Cenſur wurde auf das ſtrengſte gehandhabt,— wie leicht war es daher, auf die Wähler einzuwirken, ſie einzu⸗ ſchüchtern und ſelbſt zu zwingen, im Sinne der Regierung zu wählen!
Die ganze Maſchinerie der Regierungsgewalt wurde deßhalb in die lebendigſte Bewegung geſetzt, und ſie ar— beitete mit einer bisher nie da geweſenen Thätigkeit. Wahl⸗ Reſcripte, mit Drohungen ſpäterer Maßregelung gefüllte Anweiſungen an die Beamten jeder Kategorie, die von jedem Einzelnen unterſchrieben werden mußten, Er⸗


