Dies waren ungefähr die Beweggründe und Er⸗
wägungen des Mitregenten, welche es ihm als den ange⸗ meſſenſten Schritt erſcheinen ließen, die Verfaſſung wieder ganz zu beſeitigen. Man kam dadurch auf einmal aus all dieſen Wirrniſſen, Unannehmlichkeiten und dem ſteten Aerger heraus, die ererbte fürſtliche Gewalt wurde in ihrer ganzen, unbeſchränkten Machtvollkommenheit wieder herge⸗ ſtellt, und man konnte ruhig und ohne die ſo höchſt unan⸗ genehme Einmiſchung der Kammer fortregieren.„Es war ein Ziel, aufs innigſte zu wünſchen“, und mit Einem Erlaſſe abgemacht.
Leſſen beſtärkte den Regenten in dieſer Anſicht, denn er hatte ſehr wohl erkannt, daß ſeine Stellung, ſelbſt ſeine Perſon der Kammer eine ſehr mißliebige ſei, und er daher, ſollte die Macht derſelben zunehmen, ihr ſehr leicht zum Opfer fallen könne.
Die Ausführung ſcheiterte jedoch an dem entſchiedenen Widerſpruche der Miniſter und des Geheimenrathes von Stuhm, welcher wieder in das engere Vertrauen des
Fürſten aufgenommen war. Man berief ſich einfach darauf, daß der Regent die Verfaſſung feierlich beſchworen und ſie daher auch zu halten habe, und wollte den Grund, daß der Bruch von der Kammer ſelbſt ausgegangen, indem ſie die verfaſſungsmäßigen Rechte der Krone verletzt und ange⸗ griffen hätte, nicht gelten laſſen. Die Miniſter ver⸗ weigerten geradezu ihre Zuſtimmung zu einer ſolchen Maß⸗


