Teil eines Werkes 
3. Band (1863)
Entstehung
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er ſich zum erſten Male während ſeiner kurzen Regierung ohne Zugabe einer ſeine Macht beeinträchtigenden Kammer befand, wie angenehm dieſer Zuſtand ſei und wie thöricht daher ſein Vater gehandelt hatte, ſich dieſe, die fürſtliche Gewalt beſchränkende moderne Inſtitution abtrotzen zu laſſen. Wie ſchön wäre es geweſen, wenn man ſie wieder ganz hätte beſeitigen können! Der Mitregent war auch einer ſolchen Gewaltmaßregel oder einem ſolchen Staats⸗ ſtreiche, wie man es nennt, nicht im mindeſten abgeneigt. Hatten doch die beiden deutſchen Großmächte Oeſterreich und Preußen bisher nicht daran gedacht, die feierlich ge⸗ gebenen Verheißungen, eine Volksvertretung einzuführen, ins Leben zu rufen; das Metternich'ſche Regiment war von der Juli⸗Revolution ganz unberührt geblieben, und die unbedeutenden Ausſtrahlungen derſelben in Preußen hatte man durch die Gewährung eben ſo unbedeuten⸗ der Conceſſionen wieder unſchädlich gemacht; ſonſt war Alles ruhig beim Alten geblieben, man fing im Gegen⸗ theile an, die Zügel der Regierung wieder ſtraffer anzu⸗ ziehen. Nur die kleineren deutſchen Staaten hatten ſich verleiten laſſen, den Umſtänden nachzugeben, und dadurch ſich ſogar das Mißfallen der beiden größeren zugezogen. Man konnte daher mit Gewißheit annehmen, in ihnen einen Rückhalt zu finden, wenn man den begangenen Fehler wieder gut machte, warum ſollte man es daher nicht thun?