Teil eines Werkes 
2. Band (1863)
Entstehung
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230.

allerdings nicht, ohne die Folgen vorher ſorgfältig zu er⸗ wägen.

Sie würden alſo den Landtag auflöſen?

Das wäre das letzte Mittel.

Und wenn man es anwenden müßte?

Wenn man es anwenden will, wird man vorher zu er⸗ wägen haben, ob die neuen Wahlen muthmaßlich für die Regierung beſſer ausfallen werden, als die jetzigen geweſen ſind. Man darf ſich in dieſer Hinſicht keiner verderblichen Täuſchung hingeben.

Die Hälfte der Kammer beſteht aus Beamten und Dienern der Regierung, und gerade dieſe befinden ſich, ihres Eides als Beamte uneingedenk, meiſtens in der Oppoſition.

Es iſt dies eine ſehr betrübende Erſcheinung es läßt ſich jedoch nicht in Abrede ſtellen, daß für dieſe Män⸗ ner eine Colliſion der Pflichten obwaltet.

Sie hätten gar kein Mandat annehmen ſollen.

Darin bin ich ganz Ihrer Meinung.

WMan könnte ihnen dies daher künftig einfach unter⸗ ſagen.

Dann würde man offenbar zu weit gehen und ſich einer Verletzung der Verfaſſung ſchuldig machen. Sie ſind wirklich äußerſt rückſichtsvoll man könnte

den verfaſſungsmäßigen Befugniſſen Gebrauch machen