Teil eines Werkes 
2. Band (1863)
Entstehung
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den Herren Beamten vor der Wahl aber ankündigen laſſen, daß man die Annahme eines Mandates, um auf dem Land⸗ tage Oppoſition gegen die Regierung und gegen ihren Für⸗ ſten und Herrn zu treiben, als eine Verletzung ihres Dienſteides anſehen und ſeine Maßregeln danach ergreifen werde!

Das könnte man aber es bleibt immer zweifelhaft, ob es von Erfolg ſein würde.

Mir ſcheint es durchaus nicht zweifelhaft. Jeder die⸗ ſer Herren denkt an ſeine Eriſtenz, an Frau und Kinder und an all die Dinge, welche damit zuſammenhängen. Es kommt lediglich darauf an, es nicht bei einer leeren Dro⸗ hung bewenden zu laſſen, die allerdings nichts ſein würde, als das Documentiren unſerer Schwäche ſondern mit den Hauptſchreiern einige Erempel zu ſtatuiren, ſofort nach den Wahlen oder vielleicht ſchon vorher das wird helfen, darauf können Sie Sich verlaſſen.

Möglich, ſagte der Geheimerath bedenklich; immer iſt es aber ein gewagtes und gewaltſames Mittel.

Wiſſen Sie ein beſſeres? fragte Leſſen leidenſchaftlich; ſo kann einmal die Sache nicht fortgehen. Wenn wir dann einen gefügigen Landtag haben, ſetzte er ſpöttiſch hinzu, werden wir uns mit dem weiteren Ausbau der Ver⸗ faſſung beſchäftigen, vor Allem ein neues, nach Ständen geordnetes Wahlgeſetz ſchaffen und das Zweikammer⸗Syſtem mit beſchränkten Befugniſſen einführen. Eine Kammer