Teil eines Werkes 
2. Band (1863)
Entstehung
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die verfaſſungsmäßigen Rechte auszuüben, ſondern ſtets beſtrebt, dieſelben auf Koſten des Fürſten zu erweitern, bis man endlich zu dem erwünſchten Ziele gelangt iſt, die fürſt⸗ liche Gewalt zu einem bloßen Schattenbilde herabgedrückt zu haben.

Bis jetzt habe ich nicht erkennen können, daß der Land⸗

tag ſeine verfaſſungsmäßigen Rechte überſchritten hätte.

Das haben Sie nicht erkennen können? ſagte Leſſen ſichtlich erregt; ich muß geſtehen, daß ich eine ſolche Auf⸗ faſſung von Ihnen nicht erwartet hätte. Haben Sie wirk⸗ lich dieſe hohnvollen, verletzenden, den Fürſten geradezu angreifenden Kammerreden, dieſe nichtswürdigen Interpel⸗ lationen geleſen? Behandelt man Sr. Hoheit Miniſter nicht geradezu wie Schulbuben, die man über jede beliebige, von dem Fürſten ſelbſt angeordnete Maßregel zur Rechen⸗

ſchaft zieht?

Dieſes Recht iſt dem Landtage durch die Verfaſſung

gewährleiſtet.

Wirklich? Ich muß geſtehen, ich werde irre an Ihnen;

gerade von Ihnen hätte ich eine ſolche Aeußerung am we⸗ nigſten erwartet.

Das thut mir leid, erwiederte ruhig der Geheimerath. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß ich die Verfaſſung für ein Unglück halte, daß ich nach wie vor der Ueberzeu⸗ gung bin, die Verleihung ſei eine große Uebereilung, eine

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