Teil eines Werkes 
4. Theil (1864)
Entstehung
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. Margot iſt nicht mehr die alleinige Erbin unſeres Ver⸗ mögens.

Glauben Sie, daß ſie daran gedacht hat oder ſich deshalb betrüben wird?

Nein, das glaube ich nicht, ſagte ſie ernſt; aber laſſen Sie uns offen und ohne Rückhalt mit einander reden, Herr Herzog, denn es ſcheint mir thöricht, wenn wir Beide es vermeiden wollen, einen Gegenſtand zu beſprechen, der nun doch einmal zwiſchen uns beſprochen werden muß.

Ich weiß wirklich nicht, was Sie meinen, aber ich ſtehe zu Ihrem Befehle.

Sie werden nicht daran zweifeln, daß unſer Abkom⸗ men hinſichtlich der Mitgift Margot's unter den jetzt ver⸗ änderten Umſtänden als aufgehoben betrachtet werden muß, denn wir könnten, ſelbſt wenn es in unſerer Abſicht läge, zum Nachtheile unſeres Sohnes über unſer Vermögen nicht in der Art verfügen, wie es geſchah, da wir ihn für todt hielten. Schon das Geſetz würde uns daran verhindern.

Das ſcheint mir keiner weiteren Erörterung zu be⸗ dürfen.

So betrachte ich alſp von dieſem Augenblicke an un⸗ ſeren Vertrag für aufgehoben und Ihre Bewerbung um die Hand meiner Tochter für zurückgenommen.

Das Erſtere verſteht ſich von ſelbſt, aber daraus folgt das Zweite keineswegs.