Teil eines Werkes 
2. Band (1859)
Entstehung
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veglicher Grundſtücke aller Art berechtigt, der Edelmann

alſo zum Beſitz nicht blos adeliger, ſondern auch bür⸗

gerlicher und bäuerlicher, und der Bürger und Bauer zum Beſitz nicht blos bürgerlicher und bäuerlicher, ſon⸗ dern auch adeliger, ohne daß es zu einem ſolchen Er werbe irgend einer weiteren Erlaubniß bedürfte. Unter⸗ zeichnet: Friedrich Wilhelm, und Schrötter, Stein und Schrötter II. Stein hat's gemacht, Herr Baron, fuhr der Rentier fort; es iſt ein großer Mann, der Stein, er wird noch mehr machen, er wird es machen Alles ganz ſo, wie es in Frankreich ſchon lange gemacht iſt, unter dem großen Napoleon, der auch den Stein dem König beſonders deshalb an die Seite geſetzt hat, damit es mit dem alten Zopf nun endlich ein Aufhören nehme. Sehen Sie, Herr Baron, unſer einer kann nun ſelbſt ein Rittergütchen kaufen; warum ſoll man auch nicht, wenn man das Geld hat? Jetzt iſt die Zeit, wo man ſie billig haben kann, ſie werden ausgeboten werden, wie ſauer Bier. Ich wünſcht' nur, ich hätt' nicht ſo viel Geld gegeben auf Schönberg, ich könnt's jetzt für die Hälfte bekommen. Der Freiherr hörte nur mit halbem Ohr auf die geiſtreichen Erörterungen ſeines Gegners; ſeine Aufmerk⸗ ſamkeit blieb auf das ihm überreichte Blatt gerichtet, alches ein Geſetz enthielt, ſo ſehr alles Alte über den Gaufen ſtürzend, daß es ihm immer noch unglaublich ſhien, nachdem er es bis zu Ende geleſen.