Teil eines Werkes 
2. Th., 3. Bdchn (1832)
Entstehung
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koregium, haͤngen jedoch vom Koͤnige ab, welcher un⸗ umſchraͤnkt regiert. Auſſer ihnen beſteht der Staats⸗ rath aus 4 Wundacks, welche aber keine entſchei⸗ dende Stimme haben. Noch haben 4 Miniſter des Innern großen Einfluß bei den Staatsgeſchoͤften, und können den Beſchluß des Staatsraths aufheben. Sie haben zu allen Zeiten Zutritt bei dem Koͤnige, ein Vorrecht, welches ſelbſt der erſie Wuhngie nicht ge⸗ nießt. In Birma ſind keine erblichen Stellen ein⸗ gefuͤhrt.

Das Zeichen des Adels beſteht in einer Kette, de⸗ ren Mehr⸗ oder Minderzahl einen hoͤhern oder niedri⸗ gern Rang bedeutet. Drei glatte, gewoͤhnliche Ketten gehören fuͤr den unterſten Grad. Mehr als 42 Ketten zu tragen iſt keinem Adelichen erlaubt, indem der Koͤ⸗ nig allein mit 24 Ketten behangen iſt.

Der Anzug der vornebmen Birmanen beßeht aus einem langen Dberkleide von Atlas oder Sammt mit offenem Kragen und weiten Aermeln, und faͤllt his auf die Fuͤße herab. Ueber dieſes haͤngt eine Art Schaͤrpe von den Schultern herab. Den Kopf bedeckt eine Muͤtze von Sammt oder goldgeſtickten Zeugen. Die Maͤnner zieren ſich mit Ohrenringen und Perſo⸗ nen von Stand tragen goldene, 6 Zoll lange Roͤhren von der Dicke eines Federkiels, an dem Ende in der Geſtalt eines Sprachrohres. Andere ſtecken eine ſchwer zuſammengerollte Goldplatte in die Ohren.

Die Frauen umgeben ihre oben zuſammen gebun⸗