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gleichen Anleihen mußte die Geſellſchaft bis 1702 fort⸗ waͤhrend machen, weil ihre indiſchen verſchuldeten Comtoire ohne Unterlaß Geidbedingungen forderten, ihre Ausruͤſtungen beträchtliche Summen koſteten, ihre Auetionen, mit deren Ertrag bisher dieſe Ausgaben beſritten wurden, kaum den vierten Theil gegen die votigen Zeiten abwarfen, und in dem ganien Zeit⸗ raum, von 1781— 1780 nie den Ertrag voriger Jahre erreichten, Die Kommiſſion, welche von den General ſtanten in Holland niedergeſetzt wurde, um nicht nur den ganzen Zuſtand der Geſellſchaft nach dem Kriege, ſondern auch die Sicherheit der Staaten zu unterſu⸗ chen, welche ſie bei dem augenſcheinlichen Verfall der oſtindiſchen Geſehſchaſt für die Garantie ſo vieler Mil⸗ lionen hatten, erwies endlich, daß', ohne außerordent liche Gluͤcksfaͤlle, ſie ſich ſelbſt bei ihrer dermaligen Verfaſſung wuͤrde aufgelost haben, oder daß bald ein gleicher unuͤberwindlicher Ahgang, wie waͤhrend und nach dem Kriege, entſtehen mußte. Eben dieſe Kom⸗ miſſien zeigte, daß die Koſtbarkcit der ganzen geſell⸗ ſchaftlichen Einrichtung, die Menge ihrer indiſchen Poſten, von denen die meiſten mehr koſten als einbrin⸗ gen, und alſo aus Europa erhalten werden muͤſſen, die Zahl, die Unwiſſenheit und der Eigennutz des groͤß⸗ ten Theils ihres Dienſtperſonals, ihren almaͤhligen Verfall befoͤrdern mußten. Um dieſem zu ſteuern, wurden nene Handels⸗Einrichtungen und noͤthis ge⸗ fundene Verbeſſerungen und Erſparungen vorgeſchla⸗


