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daß dieſe Auftichtigkeit einen Zug des National⸗Cha⸗ rakters der Inſulaner bildet. Hierauf erfolgte eine kurze Unterredung der Richter in Betreff des„Utua“ oder Strafe, da ſie„Faahapa“ oder ſchuldig befun⸗ den wurden. Der Richtſpruch wurde durch den Mund des Vorſitzers ausgeſprochen und die Angeklagten ver⸗ urtheilt, daß jeder vier Faden an einer Mauer bauen ſollte, die man gerade um ein Feld zog, das dem Koͤr nig gehoͤrte. Die Verurtheilten haben in ſolchen Faͤl⸗ len die Erlaubniß, ſich die gelegenſte Zeit zur Erſte⸗ hung ihrer Strafe auszuwaͤhlen, und gewoͤhnlich hel⸗ fen ihnen ihre Freunde, die jedoch dazu um Erlaub⸗ niß einkommen muͤſſen, bei ihrer Strafarbeit. Die beiden Miſſionaͤre ſahen einen alten Vater, der ſei⸗ nem Sohne auf dieſe Art bei einer Arbeit half, die jedoch zur Zufriedenheit eines dazu beſtellten Aufſe⸗ bers ausfallen muß. Bemerkungswerth iſt bei dieſem Rechtsverfahren, daß der Verurtheilte nach Ausſpruch des Urtheils gefragt wird, ob er damit einverſtanden ſey, worauf man meiſtens bejahend antwortet. Man wird nicht laͤugnen, daß in der eiufachen Feierlichkeit dieſer gerichtlichen Verhandlungen etwas ſehr Patriar⸗ chaliſches liegt.
III. Betruͤbend muͤſſen aber die beiden Weltum⸗ ſchiffer das Betragen der in den Suͤd⸗See⸗Ey⸗ landen ankommenden Europaͤer ſchildern. Nur allzu viele Seeleute, die dieſe Inſeln beruͤhren, in der Hoffnuns ſich wie vormals allen Arten von Aus⸗


