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Mangel an Wechfelgeſchaͤften iſt, ſo kann ſich ihr Han⸗ del nie bedeutend heben.
XXX. Die Perſer bekennen ſich zum Jslam, ha⸗ ben die Beſchneidung u. ſ. w. Hier bloß einiges auf die Kurden und Perſer Bezuͤgliches von ihrer Ver⸗ maͤhlungsfeſer.
Will ein Mann heirathen, ſo ſchickt er einige Frauen ab, um ſeine Auserwaͤhlte zu beſuchen, und von ihnen eine treue Beſchreibung derſelben zu erhal⸗ ten. Sind beide Familien einig, ſo wird ein Dag zur Verlobung feſtgeſetzt; ſie geſchieht oft mehrere Jahre vor der Vermaͤhlung, zuweilen in der Kindheit des kuͤnftigen Paares. Die Vollziehung dieſer Handlung wird durch Ueberſendung eines Ringes, eines Stuͤck Geldes und eines geſtickten, lediglich zu dieſem Zwecke beſtimmten Tuches an die Braut beſtaͤtigt. Vor ei⸗ nem bürgerlichen Beamten wird der Vertrag aufge⸗ ſetzt. Die Maͤdchen bringen keine Mitgift mit, ſon⸗ dern nur einige fahrende Habe und einige Geſchenke. Verſchleiert wird die Braut in das Haus des Braͤu⸗ tigams gebracht. Auf dem Wege wuͤnſcht man ihr Gluͤck, und ladet ſie zu einigen Erfriſchungen ein. Wegen dieſes öftern Anhaltens dauert der Zug lange.
Bei den Kurden erwartet der Braͤutigam die Braut an der Thuͤrſchwelle, ſetzt ſie auf ſeine Schul⸗ ter, und traͤgt ſie in ſein Gemach. Dieß geſchieht deßwegen, damit die Jungfrauen nicht erroͤthen, wenn ſie eine aus ihrem Kreiſe gutwillig in ein fremdes


