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das Wagniß, wonach es die Zerſtückelung der Territorial- integrität des Landes Siebenbürgen und Kroatien Los⸗ reißung von Ungarn und die Tödtung des ſelbſtſtändigen Staatslebens mit Waffengewalt verſucht, ſowie daß es die pragmatiſche Sanction als überhaupt jene Bande, die auf Grundlage beiderſeitiger Verträge zwiſchen dem⸗ ſelben und Ungarn ſammt ſeinen Appertinentien be⸗ ſtanden, mit eigenen Händen zerriſſen, ſo wird dieſes Haus Habsburg⸗-Lothringen von der Herrſchaft über Ungarn, Siebenbürgen und allen dazu gehörigen Ländern und Provinzen hiermit im Namen der Nation entſetzt, des Thrones verluſtig erklärt und verbannt.
Drittens. Indem die ungariſche Nation kraft ihres unveräußerlichen Rechts als ſelbſtſtändiger und unab⸗ hängiger, freier Staat in die europäiſche Staatenfamilie eintritt, erklärt ſie zugleich, daß es ihr entſchiedener Wille iſt, mit jenen Völkern, die ehedem mit uns unter einem Fürſten geſtanden, Frieden und eine gute Nachbar⸗ ſchaft zu begründen und zu wahren und mit allen an⸗ dern Nationen, wenn ihre eigenen Rechte nicht verletzt werden, mittels freundſchaftlicher Verträge in Bündniſſe zu treten.
Viertens. Das künftige Regierungsſyſtem in allen ſeinen Einzelnheiten wird die Nationalberſammlung feſt⸗ ſtellen; bis dies aber den obigen Grundſätzen gemäß


