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feſtgeſetzt iſt, wird der von den Repräſentanten der Nation mit Einhelligkeit und Uebereinſtimmung ernannte Regierungspräſident Ludwig Koſſuth mit ſich beizuge⸗ ſellenden Miniſtern unter eigener und der durch ihn zu ernennenden Miniſter perſönlicher Verantwortlichkeit und Rechenſchaftsverbindlichkeit das Land in ſeiner ganzen Ausdehnung regieren. Und dieſe unſere Beſchlüſſe geben wir allen Völkern der gebildeten Welt zu wiſſen, mit der feſten Ueberzeugung, daß ſie die ungariſche Nation, als in der Reihe der unabhängigen, ſelbſtſtändigen Na. tionen den jüngſten, aber nicht unwürdigen Bruder, mit jener Brüderlichkeit und Anerkennung aufnehmen werden, mit welcher Brüderlichkeit und Anerkennung die unga- riſche Nation ſich hiermit durch uns anbietet. Und thuen
wir den Einwohnern Ungarns und des mit ihm verbun⸗
denen Siebenbürgen und allen dazu gehörigen Theilen und Provinzen mit der Erklärung zu wiſſen, daß alle Behörden, Gemeinden, Städte, Bezirke, Comitate und Bürger, mit einem Worte: alle Individuen und Körper⸗ ſchaften des erwähnten einen und untheilbaren ungari⸗ ſchen Staates von den Pflichten der Treue und des Ge⸗ horſams für das des Throns verluſtige Habsburg⸗Loth⸗
ringenſche Haus vollkommen und vollſtändig entbunden
ſind, und Jedermann, der etwa ein aus dem genannten Hauſe als Uſurpator der königlichen Gewalt aufzutreten


