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„Er iſt arvetirt, Lerche!“
„Aber, geſtrenger Herr Bürgermeiſter, wer ſoll mich denn arretiren, da ich der alleinige verpflichtete Frohn bin und keinen Viceſupernumerarius habe?“
„So arretire Er ſich ſelbſt und liefere Er ſich ab beim wohllöblichen Landgerichte von Zippelskirchen.“
„Wenn ich aber unterwegs davonlaufe?“
„So fange Er ſich wieder ein. Er ſteht mit ſeinem Kopfe für Seine Perſon. Er iſt verpflichteter Rathsfrohn. Weiß Er das?“
„Was ſoll ich aber dem wohllöblichen Landge⸗ richte von Zippelskirchen ſagen?“
„Er ſagt, daß es meiner Weisheit gelungen, den geſuchten Räuber ausfindig zu machen, welcher anbei folge. Er läßt ſich darauf zu Protokoll nehmen, und ſorgt dafür, daß die dreißig Thaler anhero ge⸗ langen. Das Andre wird ſich finden.“
Da Lerche in ſeiner Unſchuld noch einige Fragen that, deren Beantwortung dem Denkvermögen Klotzens Schwierigkeiten verurſachten, ward das Oberhaupt von Hammelswalde ungeduldig.
„Naſeweiſer, durch meine Weisheit entbarpter Miſſethäter, wann er ſich nicht binnen einer Stunde auf dem Wege nach Zippelskirchen befindet, ſoll Er mit Schrecken inne werden, was es mit einem in Zorn gerathenen Bürgermeiſter von Hammelswalde auf ſich hat.“
Nur noch eine Frage, geſtrenger Herr Bürger⸗ meiſter.“
„Wohlan, ſo ihm aber ſein Kopf lieb iſt, keine zweite.“
„Wo wollen Ew. Liebden einen neuen Raths⸗ frohn herbekommen?“
„Dafür wird meine Weisheit ſorgen.“


