Teil eines Werkes 
17. Band, Die Erbschaft in Kabul : komischer Roman : 1. Band (1854)
Entstehung
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bots aber ſtellte ſich der Künſtler außerordentlich ent⸗ rüſtet, ſo daß er lange nicht zu beſänftigen war. La⸗ gemann meinte, ein Freund dürfe dem andern nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen; aber Hanno, fortwährend aufgebracht, gab zu verſtehen, daß er nach ſolchem ſchändlichen Gebote nicht übel gewillt ſei, die ganze Freundſchaft aufzuheben. Jetzt ward dem Hotelier Angſt und er legte noch zwanzig Ducaten zu. Hanno beſtand ſchlechterdings auf Zweihundert. Lagemann beſchwor ihn bei ſeiner Freundſchaft, ob er ſolche Forderung vor ſeinem Gewiſſen und vor dem der einſtigen Richter zu verantworten vermöge? Hanno behauptete, es verantworten zu können, aber Lagemann wollte darum nicht zahlen. Man ſtritt lange und wieder. Lagemann appellirte fortwährend an die Freundſchaft, der Künſtler desgleichen.

Ein Sprüchwort ſagt:Berg und Thal kom⸗ men zuſammen. So war's auch mit den beiden Biedermännern.

Der Handel war geſchloſſen, am nächſten Tage zahlte Lagemann, nachdem er die Nacht vorher wie⸗ der auf wahrhaft unverantwortliche Art geraſpelt, acht⸗ zig Stück, wahre Schmetterlinge, und Hanno ſtrich ſie ſeufzend ein, nachdem er vorher vermittelſt eines ſchriftlichen Documents das Kabul'ſche Erbe ſeiner verſtorbenen Frau, geborne Seekrebs, an Herrn Atha⸗ naſius Lagemann abgetreten hatte.

Im Beſitze dieſer Ceſſionsurkunde hatte nun der Hotelier nichts Angelegentlicheres zu thun, als den Se⸗ nat mittelſt eines doppelten Schweinemords zu ſeinem Gunſten zu ſtimmen und ihn zu beſtürmen, daß es ihm erlaubt ſei, dem Actuariats-Botſchafter als At⸗ taché nach Kabul zu folgen. Er glaubte, wenn er als ein Stück diplomatiſch⸗officielle Perſon in Afghaniſtan