Teil eines Werkes 
17. Band, Die Erbschaft in Kabul : komischer Roman : 1. Band (1854)
Entstehung
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anlange, er die Erbſchaft mit weniger Schwierigkeiten werde erheben können als außerdem.

Der Senat, da Lagemann auf keine anderweitige Vergütung Anſpruch machte und Zeiſig ohne Beglei⸗ ter ſchlechterdings nicht reiſen wollte, überdies gerührt durch das fette Opfer, trug kein Bedenken, dem Ho⸗ telier das Amt eines Attaché in Gnaden zu be⸗ willigen.

Alſo Lagemann fuhr mit nach Kabul, das ſtand feſt. Aber auch Hanno fuhr mit und das verhielt ſich alſo. Frau Urſula, nachdem ſowohl Gamaliel, als auch ihre drei Anbeter das Geſuch, das ihr zu⸗ fallende Erbtheil in Kabul zu erheben, abgelehnt, rich⸗ tete ihre Blicke auf Hanno, welcher ihr allerdings alle erforderlichen Eigenſchaften für eine langwierige Reiſe zu beſitzen ſchien, nur daß er etwas charlatanmäßig erſchien und ihm daher weniger zu trauen war. In⸗ deß da ſich auch Vetterlein und der Factor auf das Mandat nicht einließen, blieb keine andre Wahl. Sie trug alſo dem Heldenſpieler ihr Anliegen vor, wel⸗ ches auch ohne weitern Widerſpruch beſtens acceptirt wurde. Dem Künſtler kam die morgenländiſche Fahrt höchſt erwünſcht. Er bedachte, daß er im Vaterlande ſo nichts mehr nütze; außerdem war er an ein unſte⸗ tes Leben gewöhnt und liebte das Abenteuerliche.

Demnach machten ſich in Niederroßla nachverzeich⸗ nete Perſonen zum Aufbruch nach Kabul fertig: Ga⸗ maliel Drollinger in Begleitung des jungen Victor Morand; Hannv als Mandatar der verwittweten Ur⸗ ſula Klugin; der Quartus Vetterlein und der Factor

Süßmilch; und endlich der Rathsactuar Zeiſig nebſt

ſeinem Attaché und Mentor Athanaſius Lagemann; letztere zwei ſpecialiter beauftragt, das goldne Kroko⸗

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