Teil eines Werkes 
18. Band, Die Erbschaft in Kabul : komischer Roman : 1. Band (1854)
Entstehung
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möglichſter Billigkeit zu vereinen, die Verfügung ge⸗ troffen, daß dem nach Kabul entſendeten Mitgliede des hochweiſen Rathes von Niederroßla nicht nur ſämmtliche Reiſekoſten vergütet, ſondern auch für die mannigfachen Gefahren und Beſchwerden der lang⸗ wierigen Reiſe eine Entſchädigungsſumme von tauſend Ducaten von den Derwiſchen der Abdullah-Moſchee ausgezahlt werden, welche Summe unſer Zahlmeiſter beauftragt iſt, ſofort betreffendem Mandatar des Stadtraths zu Niederroßla als rechtmäßiges Eigen⸗ thum zu überantworten.

Während alſo der Zahlmeiſter einen neuen Sack herbeifuhrwerkte und wieder zu zählen begann, be⸗ mühte ſich ein ſeit langen Jahren in Kabul wohnen⸗ der Schwabe, welcher für dieſe Erbſeſſion eigens als Dolmetſcher requirirt worden war, die für den Rath von Niederroßla ſo niederſchlagende Rede zu ver⸗ deutſchen.

Als er an die verhängnißvolle Stelle kam, wo von einem hohen Gerichtshof der Stadtrath des Kro⸗ kodills für verluſtig erklärt wurde, ſank Zeiſig, wel⸗ chen ſchon die vorhergehenden unheilſchwangeren Pe⸗ rioden in das heftigſte Zittern verſetzt und das Ge⸗ ſicht mit Leichenbläſſe überzogen hatten, bewußtlos in die Arme des Factors, welcher unmittelbar neben ihm ſaß, während der Attaché mit ſammt ſeinem Stuhle zuſammenbrach.

Man ſprang Zeiſig zu Hülfe, wodurch ein ziem⸗ licher Tumult entſtand und die Vorleſung unterbro⸗ chen wurde. Erſt nach geraumer Zeit brachte man den Bewußtloſen wieder zu ſich und ſetzte ihn in den Stand, den Schluß der gerichtlichen Vorleſung zu vernehmen. Hier nun ward ihm die glänzendſte Ge⸗ nugthuung, und auf den großen Schreck folgte große