Teil eines Werkes 
7. Band, Deutsche Pickwickier : komischer Roman : 2. Theil (1853)
Entstehung
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für den Schaden antrug, den er durch die Nichtwie⸗ derherſtellung des bewußten Weges bereits erlitten zu haben vorgab.

Funfzig Stockprügel, ſchrie der General, als ihm die neue Klage zur Kenntniß kam,ſoll man ihm aufzählen und nicht funfzig Thaler. Es liegt ja auf der Hand, daß mich dieſer Böſewicht nur chika⸗ niren will. Wo iſt denn je dem vormaligen Beſitzer der Steinmann'ſchen Fabrik, Gott hab' dieſen braven Mann ſelig, in den Sinn gekommen, einen Durch⸗ gang durch mein Befitzthum zu verlangen oder gar von Entſchädigung zu ſprechen. Alſo iſt Alles Er⸗ findung, Bosheit, auf welche ſich ein hochweiſes Stadt⸗ gericht gar nicht einlaſſen ſollte.

Nachdem der General ſich weder auf die eine noch andere, noch dritte Ausfertigung, in welcher letztern bereits von fünfundzwanzig Thalern Strafe die Rede war, im Geringſten rührte, fand ſich eines Tags der Stadtrichter Kleinſimon perſönlich ein, und eröffnete dem Erzürnten auf möglichſt ſchonende Weiſe, daß Seine Excellenz die Sache doch etwas zu leicht zu nehmen ſcheine. Nach ſeinem Dafürhalten ſei unſtrei⸗ tig das Beſte, wenn ſich der Herr General vielleicht auf gütlichem Wege durch Leiſtung einer annehmbaren Ablöſungsſumme mit Klägern abfinden wolle.

Was, rief der alte Kriegsmann zornentbrannt, ich ſoll dieſem Spitzbuben noch Geld herausgeben, und blos deswegen, damit er mich in Ruhe läßt? Giebt es keine Gerechtigkeit mehr gegen ſolche Miſſe⸗ thäter? Leben wir in der Türkei, im Mohrenlande, in Tombuctu, wo Chikane und rohe Gewalt ent⸗ ſcheidet?

Leider befindet ſich in vorliegendem Falle das unzweideutigſte Recht auf Seiten des Hofcommiſſairs,