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„Unrecht? Sie meinen alſo, ich könne meinen Kör⸗ per preisgeben?“ entgegnete Sacco ſchalkhaft.
„O nein, ich würde wahrſcheinlich ebenfalls nicht das mindeſte Bedenken tragen, mich in den Strudel des Vergnügens zu ſtürzen, wenn ich nicht eben auf das meiner Mutter gegebene Verſprechen Rückſicht neh⸗ men müßte.“
„Ich ehre die Feſtigkeit gewiß ſehr hoch, mit der Sie den Willen Ihrer Frau Mutter erfüllen, und dennoch iſt ſie mir neu; meiner Anſicht nach würde keine der übrigen anweſenden Damen ſich einem ſolchen Verbot willig fügen.“
„Da haben Sie eine recht unvortheilhafte und wohl auch irrige Meinung von den Damen.“
„Nein, mein Fräulein, glauben Sie das nicht; ich halte aber eine Uebertretung, wie ich ſie anzudeuten mir erlaubte, nicht für ſündhaft und wollte nur behaupten, daß bei der großen Vorliebe der Damen für den Tanz es gar zu ſchwer für ſie ſei, der Ver⸗ lockung durch ihn zu widerſtehen.“
„Darin mögen Sie Recht haben; wenn man aber von früheſter Kindheit an daran gewöhnt iſt, den Willen der Aeltern über Alles heilig zu halten, dann glaube ich, kann die Möglichkeit kaum zu Tage treten, ihm
entgegenzuhandeln.“ Steffens, Standesvorurtheile. I. 2


